Heute in meinem Briefkasten. |
8. März 2017. Die Gerichtskosten stottere ich bereits in Raten ab, nun schlägt der Wilhelmshavener Polizeibeamte, der sich bei der Durchsuchung meiner damaligen Wilhelmshavener Wohnung am 17. Juni 2013 Wiegand genannt hat, indirekt mit der nächsten Unverfrorenheit bei mir auf, als wenn seine vom Jugendamt von Wilhelmshaven und vom Oberbürgermeister möglich gemachten Lügen vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht noch nicht genug seien.
Dieser dreiste Lügner hat sich die Kosten, die ihm im Zivilverfahren entstanden sind, von seiner Rechtsschutzversicherung ÖRAG erstatten lassen, die trat die Forderung an ein Inkassobüro ab, das sich H & P Forderungsmanagement nennt und seinen Sitz in Dresden hat.
Auch zu einer Vermögensauskunft hat mich "Wiegand" schon gezwungen - und das Wilhelmshavener Jugendamt schweigt zu allem wie der Oberbürgermeister. Schlimmer geht es nimmer.
Ich werde keinen Cent bezahlen, soll mir das Inkassobüro doch den Prozess machen. Verhindern das Wilhelmshavener Jugendamt und der Oberbürgermeister auch dann eine Aussage der Jugendamtsmitarbeiterin, die während der Durchsuchung meiner Wohnung schweigend vor meiner Tür gestanden hat? Zuzutrauen wäre es ihnen.
Ich schicke diesen Bericht an das Inkassobüro mit der Bitte, ihn an die ÖRAG weiterzuleiten. In meinen Augen liegt hier nun auch noch Versicherungsbetrug vor (würde ein Versicherungsnehmer seiner Versicherung sagen, dass er vor Gericht lügen wird, würde wohl keine Versicherung die Kosten übernehmen).
Zu den Hintergründen: Pressemitteilung
Zu den Sauereien gehört auch: Laut Aussage des Kollegen von "Wiegand" vor Gericht haben am 17. Juni 2013 fünf Leute vor meiner Wohnungstür gestanden - und zwar nebeneinander: die beiden Polizisten, die Jugendamtsmitarbeiterin, der Vater meines Patensohnes und der Fahrer des Vaters. Nach der Verhandlung informierte ich den Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven darüber, wer der Fahrer war, wusste ich nicht, also wollte ich seinen Namen wissen, um strafrechtlich gegen die beiden Polizisten vorgehen zu können. Denn auch der Fahrer hätte bestätigen müssen, dass die Polizeibeamten gelogen hatten, als sie vor Gericht behaupteten, sie hätten sich vor der Durchsuchung meiner Wohnung vorgestellt und mir den Grund für ihr Erscheinen genannt.
Das Büro des Oberbürgermeisters antwortete mir am 12. Januar 2015 schriftlich: "Nach Rücksprache mit den im Hause zuständigen Stellen muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihrem Wunsch nach Bekanntgabe der persönlichen Daten des Fahrers des Vaters Ihres Patenkindes nicht entsprochen werden kann. Er ist kein Beteiligter in einem Verwaltungsverfahren. Alexandra Jürgens."
Es ging hier gar nicht um ein Verwaltungsverfahren, sondern um ein mögliches Strafverfahren gegen die beiden Polizeibeamten...
Weitere mail an das Inkassobüro
Sehr geehrter Herr Drendel,
ich lasse Ihnen weitere Informationen zukommen, die ich ebenfalls an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterleiten werde (NZS 160 Js 6359/15). Für das Verfahren vor dem Amtsgericht Wilhelmshaven habe ich Prozesskostenhilfe bekommen. Mein Anwalt und ich gingen vor dem Landgericht in Oldenburg in Berufung, das unseren Antrag ablehnte. Der Obergerichtsvollzieher W., L. K. 24, 3.... S.../H... forderte mich am 25. August 2015 (DR II 473/15) im Namen von C. B., B. B. 5, 26386 Wilhelmshaven zu einer Vermögensauskunft auf. Es ging um 768,14 Euro aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichtes Wilhelmshaven vom 11. September 2015. Sie berufen sich auf einen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 9. Juli 2015 in Höhe von 1267,76 Euro. Ich leistete die Vermögensauskunft bei Herrn Weddige.
Für das gescheiterte Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Oldenburg entstanden Gerichtskosten in Höhe von 584 Euro (Az. 5 S 124/15). Die wurden der Oberfinanzdirektion Aurich gemeldet. Ich traf mit der Oberfinanzdirektion eine Ratenzahlungsvereinbarung (1612902096233) über diese und andere Forderungen. Ich zahle die Raten pünktlich (bisher 250 Euro).
Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Peter Tjaden
Up´n Kampe 6
30938 Burgwedel
dasjugendamt.blogspot.de
9. März 2017
Antwort des Inkassobüros vom 21. März 2017
Gern
stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.
Meine Antwort an das Inkassobüro
Heinz-Peter Tjaden
Mail des Inkassobüros vom 22. März 2017
Wie der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven die Justiz behindert
9. März 2017
Antwort des Inkassobüros vom 21. März 2017
Sehr
geehrter Herr Tjaden,
in
obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre u.a.
Nachricht.
Sie
teilen mit, den mit unserem Schreiben vom 07.03.2017 geltend gemachten Anspruch
bereits in Raten zu tilgen. Aus den uns vorliegenden
Unterlagen
geht
nicht hervor, dass Sie Zahlungen an die Mandantschaft bzw. an den
Versicherungsnehmer unserer Mandantschaft (Christopher B.) geleistet
haben.
Sofern
dies nicht zutrifft, bitten wir höflich um Mitteilung der Ihrerseits
vorgenommenen Zahlungen auf Gerichtskosten bzw. um Hereingabe einer
Aufstellung.
Meine Antwort an das Inkassobüro
Sehr geehrte Frau Göpfert, was ich Ihnen nun antworte, richtet sich
nicht gegen Sie. Eigentlich müssten Sie mir erst einmal mitteilen, wie die von
Ihnen genannte Forderung entstanden sein soll. Sie deckt sich weder mit den
Gerichts- noch mit den Anwaltskosten. Die Summen, die ich kenne, habe ich Ihnen
genannt. Ich zahle Raten an die Oberfinanzdirektion Aurich für Gerichtskosten.
Auch das habe ich Ihnen mitgeteilt. An den Versicherungsnehmer Ihrer
Mandantschaft zahle ich keinen weiteren Cent. Seinen Prozesserfolg verdankt er
dreister Lügen in Komplizenschaft mit einem Kollegen, was Sie auf meinen Seiten
dasjugendamt.blogspot.de nachlesen können. Aufgedeckt werden konnten diese Lügen
bisher nur nicht, weil das Jugendamt von Wilhelmshaven der Wahrheitsfindung im
Wege steht. Dabei behilflich ist der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven, was
ich in meinen Veröffentlichungen ebenfalls deutlich gemacht habe.
Der einfachste Weg wäre eine Zahlungsklage Ihrerseits. Bei solch einer
Klage müsste auch das Wilhelmshavener Jugendamt aus seinem Schneckenhaus kommen.
Die bisherigen Tricks würden nicht mehr fruchten. Hoffe ich
jedenfalls...
Schönen Abend noch
Mail des Inkassobüros vom 22. März 2017
Sehr
geehrter Herr Tjaden,
in
Bezug auf Ihre gestrige E-Mail zu o.g. Angelegenheit überreichen wir in der
Anlage die beiden Vollstreckungstitel zum Nachweis der
Anspruchsgrundlage
unserer
Mandantschaft. Sie sind rechtskräftig zur Erstattung der angefallenen
Verfahrenskosten aus dem Rechtsstreit verurteilt worden. Einwendungen
gegen
die gerichtliche Entscheidung können nur während des gerichtlichen Verfahrens
erhoben werden. Das Verfahren ist bereits abgeschlossen. Die
Kosten
sind folglich von Ihnen zu zahlen.
Sofern
Sie nicht in der Lage sind, den Gesamtbetrag in einer Summe zu begleichen, ist
unsere Mandantschaft bereit, eine entsprechende
Teilzahlungsvereinbarung
nach Ihren finanziellen Möglichkeiten abzuschließen. Für Ihre Rückmeldung haben
wir uns hierfür eine Frist bis zum 31.03.2017 notiert.
Sollte
innerhalb obiger Frist keine Zahlung erfolgen bzw. keine Zahlungsvereinbarung
geschlossen werden, sehen wir uns leider dazu veranlasst,
Vollstreckungsmaßnahmen
zu ergreifen.
Mit
freundlichen Grüßen
Nicole Göpfert
Sachbearbeiterin / Inkasso
Nicole Göpfert
Sachbearbeiterin / Inkasso
Rechtsanwaltsfachangestellte
Meine Antwort per mail: "Machen Sie man."
Als mail-Anhang schickt mir das Inkassobüro zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse: vom 9. Juli 2015 mit dem Az. 6 C 519/14 über 690,85 Euro für die erste Instanz (für die ich Prozesskostenhilfe bekommen habe), vom 17. September 2015 mit dem Az. 6 C 549/14 über 576,91 Euro für die II. Instanz, die ich in Raten an die Oberfinanzdirektion Aurich abstottere.
Als mail-Anhang schickt mir das Inkassobüro zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse: vom 9. Juli 2015 mit dem Az. 6 C 519/14 über 690,85 Euro für die erste Instanz (für die ich Prozesskostenhilfe bekommen habe), vom 17. September 2015 mit dem Az. 6 C 549/14 über 576,91 Euro für die II. Instanz, die ich in Raten an die Oberfinanzdirektion Aurich abstottere.
Wie der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven die Justiz behindert
ich habe das schreiben des inkassobüros auch an die staatsanwaltschaft von oldenburg geschickt mit meinen hier veröffentlichten anmerkungen. wie lange das jugendamt lügner noch decken und wie lange ich noch im namen des oberbürgermeisters verleumdet werde - das ist die spannende frage. ich jedenfalls lasse es drauf ankommen. ich sage die wahrheit und bin von jugendamt und oberbürgermeister genug verarscht worden.
AntwortenLöschenich habe diesen beitrag auf meinen facebook-seiten www.facebook.com/heinzpeter.tjaden und www.facebook.com/altkreiskurier verlinkt. eine reaktion: die mitteilung über ein weiteres verfahren bei der staatsanwaltschaft oldenburg gegen das jugendamt wilhelmshaven.
AntwortenLöschenmeine bücher sind früher bei der deutschen lulu erschienen. dort veröffentlichte ich auch "lügen haben jugendamtsbeine" über die aktion von jugendamt und polizei whv. der polizeibeamte "wiegand" ließ so lange verbieten, bis mein buchkonto bei der deutschen lulu zerstört war, teilte mir lulu mit. in einem strafprozess würde das natürlich auch zur sprache kommen. nebenbei erwähnen werde ich auch: wenn ich meine beiträge bei www.heinzpetertjaden.wordpress.com verlinke, bekommen sie in nullkommanix eine schlechte note. von wem wohl...bei einer internet-recherche habe ich festgestellt, dass wüste kommentare über kabel deutschland aus sande und wilhelmshaven kommen. die sind alle gespeichert. weitere beschimpfungen habe ich verhindert. die beweise reichen.
AntwortenLöschenich habe weder gezahlt noch eine ratenzahlungsvereinbarung getroffen.
AntwortenLöschenseitdem habe ich nichts mehr gehört. von keiner seite...
AntwortenLöschenMeinen Wilhelmshaven-blog habe ich nach meiner Rückkehr nach Hannover gelöscht. Inzwischen lebe ich auf Madeira.
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