Mittwoch, 26. Dezember 2018

Klageschrift Teil 3

Mein Flur nach der Durchsuchung.
Keine Aussicht auf Erfolg

Das Amtsgericht von Burgwedel schreibt mir: "In dem Rechtsstreit Tjaden gegen B. nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 7. September 2018. Ich bin weiterhin der Auffassung, dass das Amtsgericht Burgwedel für die beabsichtigte Klage örtlich nicht zuständig ist. Darüber hinaus hat die beabsichtigte Klage auf der Grundlage Ihres bisherigen Vortrags nach meiner Auffassung auch keine Aussicht auf Erfolg. Ich bitte deshalb um kurze Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurücknehmen oder ob über Ihren Antrag entschieden werden soll." (7 C 483/18).

Doch Aussicht auf Erfolg, wenn...

Vor dem Hintergrund des bisherigen Geschehens bin ich geneigt, Ihre Auffassung zu teilen, wenn es um die Aussichten meiner Klage geht. Andererseits bin ich aber auch der Meinung, dass man die Hoffnung auf positive Überraschungen auch vor Gericht nicht aufgeben sollte. 

Als mich der Polizeibeamte B., der sich bei der Durchsuchung meiner damaligen Wilhelmshavener Wohnung Wiegand genannt hat, verklagte, tat er das, um das Gericht zu belügen. Er log, ohne mit der Wimper zu zucken. Die Gewissheit, dass er vom Wilhelmshavener Jugendamt gedeckt werden würde, half ihm sicherlich dabei. Außerdem wusste er bereits, dass man nicht davor zurückschrecken würde, mich im Namen des Oberbürgermeisters zu verleumden. Er hatte also drei Verbündete, wenn man seinen Kollegen mitzählt, der das Gericht ebenfalls belog.

Aber nun stünden wir uns im Burgwedeler Amtsgericht gegenüber. Prozesshilfe vom Wilhelmshavener Jugendamt könnte B. also wohl kaum erwarten, auch im Namen des Wilhelmshavener Oberbürgermeisters würde hier in Burgwedel nichts passieren. Deshalb bitte ich um Entscheidung über meinen Prozesskostenhilfeantrag, falls sich das Burgwedeler Amtsgericht doch noch für zuständig erklärt. B. müsste vor Gericht doch nur die Wahrheit sagen und schon wäre Prozesskostenhilfe hinfällig.

Beschluss des Amtsgerichtes Burgwedel vom 17. Dezember 2018

Das Amtsgericht will mir keine Prozesskostenhilfe gewähren. Die Begründung: "Das Amtsgericht Burgwedel ist für die vom Kläger beabsichtigte Klage örtlich unzuständig, da der Beklagte seinen Wohnsitz nicht im hiesigen Bezirk, sondern in Wilhelmshaven hat. Auch der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) ist nicht gegeben, weil der Antragsteller nicht hinreichend dargetan hat, dass der von ihm gegen den Beklagten geltend gemachte Anspruch auf einer unerlaubten Handlung des Beklagten beruht. So hat der Antragsteller insbesondere nicht dargetan, welches konkrete Verhalten des Beklagten eine unerlaubte Handlung darstellen soll, sondern im Hinblick darauf, was der Beklagte dem Selfpublishing-Portal Lulu mitgeteilt hat, lediglich Vermutungen angestellt."

Stimmt. Darüber, wie der Polizeibeamte B. es geschafft hat, bei Lulu alle meine bis dahin erschienenen Bücher aus dem Netz zu fegen, kann ich nur Vermutungen anstellen. Bis dahin hätte ich auch nie vermutet, dass es eine derart perfekte Zusammenarbeit zwischen zwei Polizeibeamten und dem Jugendamt von Wilhelmshaven gibt, wenn es darum geht, ein Gericht zu belügen.

Ende der Klage-Geschichte.  

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Mittwoch, 12. Dezember 2018

Nach Jugendamts-Art

Gefunden auf Facebook.
Muss angebliche Jungfrau mit Anklage rechnen?

Vor zehn Jahren habe ich im Netz eine Weihnachtsgeschichte entdeckt, die von einem unbekannten Verfasser stammt. Ich überarbeitete und veröffentlichte sie auf meinen Kinderunwohl-Seiten, auf denen ich mich mit dem Kinderfeindesland Deutschland beschäftige. Jedes Jahr rückt diese Weihnachtsgeschichte unter den beliebtesten Posts wieder nach ganz vorn. 

Bethlehem - In den frühen Morgenstunden hat ein besorgter Bürger die Behörden alarmiert. Er entdeckte eine junge Familie, die in einem Stall haust. Bei der Ankunft fanden die Beamten des Sozialdienstes, die von Polizeibeamten unterstützt wurden, einen Säugling, der von seiner erst 14-jährigen Mutter, einer gewissen Maria H. aus Nazareth, in Stoffstreifen gewickelt in eine Futterkrippe gelegt worden war.

Bei der Festnahme von Mutter und Kind leistete ein Mann, der später als Joseph H., ebenfalls aus Nazareth, identifiziert wurde, Widerstand. Joseph, unterstützt von anwesenden Hirten sowie drei unidentifizierten Ausländern, wollte die Mitnahme des Kindes unterbinden, wurde aber von der Polizei daran gehindert.

Festgenommen wurden auch die drei Ausländer, die sich als "weise Männer" eines östlichen Landes bezeichneten. Sowohl das Innenministerium als auch der Zoll sind auf der Suche nach Hinweisen über die Herkunft dieser drei Männer, die sich anscheinend illegal im Land aufhalten. Ein Sprecher der Polizei teilte mit, dass sie keinerlei Identifikation bei sich trugen, aber in Besitz von Gold sowie von einigen möglicherweise verbotenen Substanzen waren. Sie widersetzten sich der Festnahme und behaupteten, Gott habe ihnen angetragen, sofort nach Hause zu gehen und jeden Kontakt mit offiziellen Stellen zu vermeiden. Die mitgeführten Chemikalien wurden zur weiteren Untersuchung in das Kriminallabor geschickt.

Der Aufenthaltsort des Säuglings wird bis auf Weiteres nicht bekannt gegeben. Eine schnelle Klärung des Falles scheint sehr zweifelhaft zu sein. Auf Nachfrage teilte eine Mitarbeiterin des Sozialdienstes mit: "Der Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist definitiv noch nicht volljährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden zueinander stehen."

Maria ist im Kreiskrankenhaus in Bethlehem zur medizinischen und psychiatrischen Untersuchung. Sie muss mit einer Anklage rechnen. Weil sie behauptet, sie wäre noch Jungfrau und der Säugling stamme von Gott, wird ihr geistiger Zustand untersucht. In einer offiziellen Mitteilung des Leiters der Psychiatrie heißt es: "Mir steht es nicht zu, den Leuten zu sagen, was sie glauben sollen, aber wenn dieser Glaube dazu führt, dass - wie in diesem Fall - ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese Leute als gefährlich einstufen. Die Tatsache, dass Drogen, die vermutlich von den anwesenden Ausländern verteilt wurden, vor Ort waren, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir jedoch sicher, dass alle Beteiligten mit der nötigen Behandlung in ein paar Jahren wieder normale Mitglieder unserer Gesellschaft werden können."

Soeben erreichte uns auch noch diese Nachricht: Die anwesenden Hirten behaupteten übereinstimmend, dass ihnen ein großer Mann in einem weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf dem Rücken befohlen hätte, den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag hoch leben zu lassen. Dazu meinte ein Sprecher der Drogenfahndung: "Das ist so ziemlich die dümmste Ausrede vollgekiffter Junkies, die ich je gehört habe."

Freitag, 7. Dezember 2018

Blick in die Statistik

10 987 oder 1 500 Mal?

Die Jugendämter in Niedersachsen haben sich im vergangenen Jahr mit 10 987 Fällen tatsächlicher oder angeblicher Kindeswohlgefährdung beschäftigt. 7997 Mal handelte es sich um falschen Alarm. 1517 Mal war das Wohl der Kinder nach Angaben der Jugendämter "akut gefährdet", 1473 Mal soll Gefahr im Verzug gewesen sein.

Experten weisen darauf hin, dass es in Deutschland keine einheitlichen Kriterien für die Arbeit der Jugendämter gibt, vermutet wird, dass bei bis zu 70 Prozent der behandelten Fälle auch Willkür im Spiel ist. Mehr als die Hälfte der Gutachten, auf die sich Jugendämter und Familiengerichte berufen, ist mehreren Studien zufolge mangelhaft oder falsch. 

Möglicherweise hat es in Niedersachsen im vorigen Jahr also nicht 2990 Fälle von akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung gegeben, sondern knapp 1 500 oder noch weniger.