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Zu den Hintergründen
19. August 2016. Heute habe ich die Ausgabe 22 meiner internetten Zeitung www.burgdorferkreisblatt.de an die "Wilhelmshavener Zeitung" geschickt, das Flugblatt bekamen auch die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" und die "Neue Presse Hannover" (Redaktion Burgdorf). Zudem tütete ich eine Kopie ein, adressierte sie an das Rathaus in Wilhelmshaven (ohne Angabe eines Amtes, damit mein Brief ein wenig durch die Flure kreist). Die Ausgabe 22 kann hier ausgedruckt werden. Ich hoffe, dass ein gewisses Stellenangebot für eine gewisse Aufmerksamkeit sorgt.
Was geschehen ist:
17. Juni 2013. Mit Einwilligung des Vaters aus Münster ist mein Patensohn bei seiner Mutter in Wilhelmshaven zu Besuch. Nach Angaben des Vaters muss der Junge am 19. Juni 2013 wieder in Münster sein. Wir besuchen nachmittags und abends das Seewasseraquarium, den Ölhafen und den Stadtnorden, kurz vor 21 Uhr setze ich Mutter und Kind zuhause ab.
Gegen 21.40 Uhr klingelt und pocht es an meiner Wohnungstür. Ich öffne die Tür, sie wird aufgestoßen, zwei Männer kommen herein, sie tragen Jacken mit der Aufschrift "Polizei", ich schließe die Wohnungstür wieder, folge ihnen, will wissen, was sie in meiner Wohnung zu suchen haben, einer der Beamten sagt in meiner Stube, die Polizei dürfe so was, wenn jemand eine Person verberge, da ich mit meinem Hund allein in meiner Wohnung bin, gehen die Polizisten wieder, ich folge ihnen weiter, will wissen, wie die Beamten heißen, einer der beiden antwortet: "Wiegand und Schweiger." Vor meiner Wohnungstür steht eine Frau, die nichts sagt. Wiegand behauptet, dass ich nun mit einer Anzeige wegen Kindesentführung rechnen müsse. Dann verschwinden die Frau und die Polizisten wieder, sie wollen zur Mutter. Dort seien sie schon einmal gewesen.
Ich hole das Wilhelmshavener Telefonbuch aus meinem Stubenschrank, finde die Telefonnummer der Wilhelmshavener Polizei, rufe die Wache an. Die sagt: "Das hat alles seine Ordnung." Auch die Namen Wiegand und Schweiger bestätigt die männliche Stimme.
Ich fahre meinen Computer hoch, schildere einem Facebook-Freund das Geschehen. Der ist genauso verwundert wie ich. Mein Telefon klingelt. Die Mutter. Die Frau und die beiden Polizeibeamten sind bei ihr, holen den Jungen aus ihrer Wohnung. Der Vater des Jungen wartet auf der Straße.
18. Juni 2013. Gegen 10 Uhr rufe ich beim Jugendamt in Wilhelmshaven an, will wissen, was gestern Abend geschehen ist. Eine Frau lacht mich hämisch aus. Ich fordere einen Rückruf bis 12 Uhr. Den bekomme ich nicht.
Ich erstatte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg. Die stellt das Verfahren im Dezember 2013 ein. In dem Schreiben stehen auch die Namen der Polizeibeamten. Sie heißen gar nicht Wiegand und Schweiger. Auch den Namen der Jugendamtsmitarbeiterin, die am 17. Juni 2013 schweigend vor meiner Tür gestanden hat, erfahre ich nun. Sie hat laut Staatsanwaltschaft Oldenburg ausgesagt, sie könne keine Angaben machen, weil sie nicht in meiner Wohnung gewesen sei. Da ich meine Rückkehr nach Hannover plane, lege ich gedanklich die Geschichte zu den Akten. Doch der Polizeibeamte "Wiegand" verklagt mich, die Staatsanwaltschaft von Oldenburg heftet mir ein Strafverfahren an die Backe wegen meiner Berichte über die Jugendamts-Aktion.
September und Dezember 2014: Vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht wird mir ein Straf- und ein Zivilprozess gemacht. Die Jugendamtsmitarbeiterin bekommt im Namen des Oberbürgermeisters ein Aussageverbot. Ich werde als Stalker verleumdet. Die Polizisten sagen in den Verfahren aus:
Wir haben bei Herrn Tjaden geklingelt. Er hat geöffnet. Wir haben ihm gesagt, warum wir da sind, wir haben auch unsere Namen genannt. Da er uns nicht in seine Wohnung lassen wollte, sind wir mit Gewalt eingedrungen. Vor seiner Tür standen nicht nur die Jugendamtsmitarbeiterin und wir, sondern auch der Vater und sein Fahrer.
Der Polizeibeamte Wiegand sagte außerdem aus:
Den Anruf von Herrn Tjaden am 17. Juni 2013 habe ich auf dem Revier entgegengenommen, auf einem Handy, das zufälligerweise herumlag. Das war gegen 23 Uhr.
Ich gehe in Berufung, verlange vom Büro des Oberbürgermeisters die Bekanntgabe des Namens des Fahrers, der bei mir vor der Tür gestanden haben soll. Die Auskunft wird mir verweigert, der Fahrer sei kein "Verfahrensbeteiligter".
Das Landgericht Oldenburg stellt das Strafverfahren gegen mich ein, das gleiche Gericht lehnt meine Berufung im Zivilverfahren mit der Begründung ab: "Kein öffentliches Interesse."
Festzuhalten bleibt (diese Meinung hat im Strafprozess auch die Wilhelmshavener Richterin vertreten): Mit dem Aussageverbot für die Jugendamtsmitarbeiterin ist die Justiz behindert worden ("Beweisverkürzung").
Fest steht: Hätte die Jugendamtsmitarbeiterin aussagen dürfen, hätte sie meine Schilderungen bestätigen müssen. Das ist im Namen des Oberbürgermeisters verhindert worden. Andreas Wagner hüllt sich eisern in Schweigen, deckt also die Polizisten wissentlich. Oder will er mir erzählen, dass Post, die ich an sein Büro schicke, nicht an ihn weitergeleitet wird? Dann wäre der Skandal noch größer...
Die Wilhelmshavener Polizei schweigt zu meiner Frage, wer am 17. Juni 2013 meinen Anruf auf der Wache entgegengenommen hat. Wiegand kann es kurz vor 22 Uhr nicht gewesen sein. Er war mit den anderen auf dem Weg zur Mutter!
Für alle Medienvertreter, die immer noch nicht hellhörig geworden sind, setze ich noch diesen Link.
27. August 2016. Diese Pressemitteilung mit weiteren Erläuterungen habe ich auch an die Staatsanwaltschaft Oldenburg geschickt, die ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten wegen falscher uneidlicher Aussage eingeleitet hat.
25. Oktober 2016. Das Ergebnis einer Loblied-Umfrage Hier klicken
Nachtrag im Mai 2018. Was ist eigentlich aus dem Ermittlungsverfahren geworden? Wie nicht anders zu erwarten war, nichts. Die Staatsanwaltschaft hat sich einfach fürs Nichtstun entschieden. Hier lesen
Die Katze lässt das Mausen nicht? In dem von mir geschilderten Fall spielt nicht nur das Jugendamt von Wilhelmshaven eine Rolle, sondern auch das Jugendamt Münster-Kinderhaus und der Mitarbeiter T. Soeben hat mich ein Hilferuf einer Mutter erreicht, die mit T. ähnliche Erfahrungen macht wie ich.
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