Radikalisierung: Salafisten oder Jugendämter erfolgreicher?
21. Oktober 2016. Wolfgang P., ehemals Besitzer einer Kampfschule, erschießt bei Nürnberg einen Polizisten. Jetzt wird in Bayern gegen Polizeibeamte ermittelt. Ein Ausbilder ist bereits suspendiert worden. Mörder und suspendierter Polizist haben eine Gemeinsamkeit: Sie sind Anhänger der Reichsbürgerbewegung.
Diese Bewegung erkennt die Bundesrepublik Deutschland nicht an, sie ignoriert jedes Gesetz, maßt sich sogar eigene hoheitliche Befugnisse an. Und breitet sich aus wie ein Flächenbrand. Inzwischen warnt sogar der niedersächsische Innenminister öffentlich vor dieser gar nicht so neuen politischen Seuche. Doch vor dem Mord bei Nürnberg ist sie auch in den Medien kaum vorgekommen.
Aber bei Facebook. Das beobachte ich schon seit langer Zeit. Sie picken sich auch Opfer von Jugendämtern heraus und bieten Hilfe an. Ich weiß nicht, ob Salafisten bei der Radikalisierung von Muslimen erfolgreicher sind als Jugendämter bei der Radikalisierung von verzweifelten Eltern. Das müsste wohl wissenschaftlich untersucht werden. Vorher könnte man sich darüber schon einmal unterhalten.
Eltern, die erfahren müssen, dass so manches Gesetz für Jugendämter gar nicht gilt, können eine leichte Beute für eine Bewegung werden, die jedes Gesetz ablehnt. Oft folgt nur ein Schritt aus dem anderen. Auch ich bin oft nicht in der Lage gewesen, bei Facebook einem Anhänger der Reichsbürgerbewegung zu erklären, warum man sich nicht wie ein Jugendamt verhalten sollte, das ebenfalls zu einer Parallelwelt gehört.
Die Mutter meiner Patenkinder ist Ende September 2012 von Münster nach Wilhelmshaven gezogen, weil es von höchster Stelle Signale der Hilfsbereitschaft gab. Zwei Tage nach ihrem Umzug waren wir gemeinsam im Familienzentrum Nord und sprachen dort mit einem Mitarbeiter. Sofort waren wir uns einig, dass nach einem Kindesentzug unverzüglich Maßnahmen gestartet werden müssen, die eine Rückkehr der Kinder in die Familie möglich machen sollen. Das steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch, dafür gibt es ein Hilfeplangesetz.
Wie so manches Hilfeplangespräch verläuft, wenn es denn überhaupt stattfindet, weiß ich aus unzähligen Berichten. In einem Bericht wird die Anwesenheit des betroffenen Kindes behauptet, das nachweislich nicht dabei gewesen ist, in einem anderen Bericht ist ein Kinderheim angeblich ein geeigneter Ort, obwohl zumindest ein Kind mit einem Spaten die Tür seines Zimmers bearbeitet. Dass man sich da die Frage stellen sollte, wie ein Kind an den Spaten kommt, ist ein Gedanke, auf den das Jugendamt überhaupt noch nicht gekommen ist. Einem Vater wird vorgeworfen, er könne mit seinem Jungen ebenso wenig umgehen wie vorher mit seinem Mädchen - doch: Dieser Vater hat gar keine Tochter.
So was kann man nicht erfinden. So was muss man lesen bei persönlichen Begegnungen. So manchem Jugendamt habe ich meine Erkenntnisse mitgeteilt, ich wurde oft schneller wieder raus gekegelt als ich überhaupt Gehör fand.
Dennoch ist die Reichsbürgerbewegung immer dann nicht gegen mich angekommen, wenn ich gesagt habe: "Die Tatsache, dass Jugendämter sich nicht an die Gesetze halten, gibt mir nicht das Recht, ebenfalls illegal zu handeln." Hat das nichts genützt, fügte ich hinzu: "Das hätten die doch gern, wenn sie mich als verrückt abstempeln könnten."
Die Mutter meiner Patenkinder lässt sich mittlerweile auch von dieser Bewegung einfangen, als Bürgerin von Costa Rica scheint ihr die deutsche Geschichte auch nicht so geläufig zu sein wie mir. Aber was nützen letzten Endes Geschichtskenntnisse, wenn das Wohl von Kindern missachtet wird?
Im Jahre 2011 hat mir das Landgericht Hamburg die Verbreitung der Wahrheit über den Leiter einer Einrichtung untersagt, in der Kinder von ihren Eltern getrennt wurden, weil die Verbreitung der Wahrheit diesem Familienzerstörer schade. Dieses Urteil habe ich mehrmals gelesen, dann machte ich weiter, bis die Einrichtung 2014 geschlossen wurde.
Das zuständige Jugendamt hielt bis zuletzt zu dieser Einrichtung, ein Kind, das 2011 aus dieser Einrichtung geflüchtet war, spielte mir am Telefon ein Gespräch mit einem Mitarbeiter dieses Jugendamtes vor. Das Kind wollte wissen, wann seine Geschwister, die noch in der Einrichtung waren, auch nach Hause dürfen. Der Jugendamtsmitarbeiter antwortete: "Falls du deine Geschwister anrufen solltest, wird das Gespräch mitgehört. Wenn du ihnen Hoffnung machst, darfst du sie nie wieder anrufen."
Alles klar? Wohl kaum: Das Wilhelmshavener Jugendamt deckt sogar Polizeibeamte, die vor Gericht lügen - und verleumdet mich, damit die Behörde nicht aus dieser Deckung kommen muss.
Nun auch Landtags-Thema
28. Oktober 2016. Die niedersächsiche Justizministerin beantwortet eine mündliche Anfrage der FDP zu "Reichsbürgern"
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