Dienstag, 2. Januar 2018

Zweierlei Maß

Das Wilhelmshavener Amtsgericht
entscheidet oft einzigartig.
Verleumdung kann auch üble Nachrede sein

Zu jedem Anlass gehören ein oder mehrere Ereignisse. Nach dem glänzenden Abschneiden des Wilhelmshavener Jugendamtes bei der Kinderunwohl-Umfrage 2017 soll an ein paar juristische Ereignisse erinnert werden. Meine in dem verlinkten Bericht geäußerte Vermutung, ein Hacker habe das Buchkonto von mir zerstört, ist allerdings falsch gewesen. Es war ein Wilhelmshavener Polizeibeamter. Nun die Ereignisse zum Anlass:

Nach der Wohnungsdurchsuchung hat es ein Straf- und ein Zivilverfahren gegeben. In dem Strafverfahren wegen Verleumdung wurde ich nicht verurteilt. Im Zivilverfahren vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht (Az. 6 C 519/14) wurde mir die umgekehrte Beweislast und die vom Oberbürgermeister mit Verleumdungen meiner Person verfügte Aussageverweigerung für die verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin zum Verhängnis.

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