Freitag, 30. Juni 2017

Kritik im Netz

Rückt bei google immer höher

Nicht nur ich habe offenbar mehr als üble Erfahrungen mit dem Wilhelmshavener Jugendamt gemacht, im Netz hagelt es Kritik, die bei google immer höher rückt. Ich lese diese Kommentare zum ersten Mal. Sie auch?

Kritische bis wütende Kommentare hier klicken

Wie bereits angemerkt, kenne ich die Mutter meiner Patenkinder seit fast sieben Jahren. Sie hat damals noch in Münster-Kinderhaus gewohnt. Ich schlug ihr eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Münster vor, weil der Entzug ihrer Tochter im Säuglingsalter mit einer eindeutig gefälschten Gefährdungsmeldung begründet worden war. Diese Meldung stammte vom 22. September 2009. Angeblich. Das Baby wurde der Mutter am 24. September 2009 bei einer Anhörung im Gerichtssaal weggenommen. 

Mir fiel auf, dass in der Gefährdungsmeldung auch Ereignisse nach dem 22. September 2009 erwähnt wurden, die allerdings kein Datum trugen. Die Meldung war also erst erstellt worden, als das Kind schon weg war.

Darüber sprach ich auch mit dem stellvertretenden Leiter des Wilhelmshavener Jugendamtes, der mir versicherte, dass so etwas in Wilhelmshaven nicht möglich sei. Ich fragte ihn, was geschehen würde, wenn die Mutter nach Wilhelmshaven ziehen würde. Er versprach Hilfe und fügte hinzu: "Das dürfen Sie aber nicht veröffentlichen, sonst würden sich Karawanen von hilfesuchenden Eltern auf Wilhelmshaven zu bewegen."

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Münster verloren wir - wegen eines Formfehlers, der offensichtlich wichtiger war als die Kinder. Die Mutter zog nach Wilhelmshaven...

Was dann geschah, wissen die meisten Leserinnen und Leser dieses blogs bereits. Hier klicken    

Freitag, 23. Juni 2017

Langer Dienstweg

Sechs Monate bis Oldenburg

Nach einem halben Jahr habe ich auch vom niedersächsischen Innenministerium eine Antwort auf meine Hinweise zum Wilhelmshavener Jugendamts- und Polizeiskandal bekommen. Begründet wird die lange Dauer mit dem Dienstweg zur Polizeidirektion in Oldenburg. Dieses Schreiben habe ich sogleich beantwortet (BSt. 2 a-060/2017).

Wie, verrate ich hier noch nicht.

Siehe auch: Die Pressemitteilung 


Dienstag, 6. Juni 2017

Die Wahrheit hassen

Broschüre über Wohnungsdurchsuchung weiter gesperrt

Wer, wie der Polizeibeamte, der sich bei der Durchsuchung meiner Wohnung am 17. Juni 2013 Wiegand genannt hat, manchmal die Wahrheit hasst, der hasst auch gewisse Bücher. Heute hat mir der Kindle-Shop gemeldet, dass "Die Eindringlinge" weiter gesperrt bleibt, obwohl ich gar nicht nachgefragt habe. Bücherverbote gehören in diesem Shop wohl nicht zum Tagesgeschäft. Was bedeuten könnte: Nicht einmal Erdogan oder Putin eifern Wiegand nach.

Ich habe die Staatsanwaltschaft Oldenburg über das Justizministerium informiert.

Siehe auch: Die Pressemitteilung



Kindle eBook

GESPERRT 

Zuletzt geändert am 6. Juni 2017

ASIN: B019CWLWLM



Freitag, 2. Juni 2017

Naive Krimi-Autoren

Filmszene. 
Kommissar wird bestraft?

Immer, wenn ich in einem Fernseh-Krimi das Wort "Durchsuchungsbeschluss" höre, warte ich gespannt auf die nächsten Szenen. Wie gestern bei dem Fortsetzungskrimi "Entführt" auf ZDF neo. 

Eine Verdächtige beschwert sich bei dem Kommissar darüber, dass die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss in ihrem Haus gewesen ist. "Sie wissen, dass ich Sie deswegen anzeigen kann und dass Sie dafür bestraft werden", sagt sie.
"Ja", antwortet der Kommissar, "das weiß ich."

So ein Dussel, habe ich gedacht. Die richtige Antwort wäre gewesen: "Das Jugendamt hat vermutet, dass Sie etwas mit der Entführung zu tun haben." Noch besser wäre es gewesen, wenn der Krimi in Wilhelmshaven spielen würde.

In meine damalige Wilhelmshavener Wohnung sind am 17. Juni 2013 um 21.40 Uhr zwei Polizeibeamte mit Gewalt ohne Durchsuchungsbeschluss eingedrungen. Auf meine Berichte über diesen Skandal reagierte einer der beiden Polizeibeamten auch mit einer Zivilklage, die Verhandlung fand im Dezember 2014 vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht statt. Der Kollege des Klägers log mit.

Dem Richter tischten sie, als es um den Durchsuchungsbeschluss ging, die folgende Geschichte auf: "Wir haben auch beim Gericht angerufen. Die haben gesagt, macht man." Darauf entgegnete ich, dass der Richter, der für "macht man" verantwortlich gewesen wäre, nach seinen eigenen Angaben gar nichts über die Wohnungsdurchsuchung wusste. Das kümmerte den Richter so wenig wie die unglaubliche "Macht man"-Behauptung, die rechtswidrig gewesen wäre. 

Derzeit bekomme ich täglich Post von der Staatsanwaltschaft Oldenburg, die ich immer wieder einschalte. In einem der Verfahren bin ich um weitere Hinweise gebeten worden. Liegen die vor, wird das Ermittlungsverfahren fortgesetzt. Az. NZS 163 UJs 27844/17.

Der Fall in Kürze

Auch Krimi-Autor

Ich bin auch Krimi-Autor. Mein Politthriller "Tödliche Wolke" (erhältlich bei Amazon)  hat viel Lob bekommen, die Geschichte eines Spitzbuben, der Leiter einer Sonderkommission wird, brachte viele zum Tränenlachen (veröffentlicht in "Ich packe mein Buch", ebenfalls erhältlich bei Amazon), jetzt habe ich die vierte und letzte Folge meines Fortsetzungskrimis "Die Mörderin, die unschuldig ist" veröffentlicht. Die Jugendamtsszenen und die Auszüge aus Protokollen und anderen Schriftstücken sind echt. Die kann man nicht erfinden.

Hier bestellen

Donnerstag, 1. Juni 2017

Die 13. Zahlung

Wenn sich Jugendämter bedanken wollen


Nun ist der Herr Tjaden also den ganzen Nachmittag und sogar auch noch am Abend mit seinem Patenjungen unterwegs gewesen, er war mit ihm im Seewasseraquarium, am Ölhafen, im Stadtnorden und an der Nordsee, sogar nach Hause zu seiner Mutter brachte er den Jungen, hat sich das Wilhelmshavener Jugendamt am 17. Juni 2013 gedacht, dafür sollten wir uns bedanken. Also schicken wir bei ihm eine Mitarbeiterin mit zwei Polizeibeamten vorbei, die ihm einen Wohnungseinbruch, falsche Namen der Polizisten und anschließend auch noch Lügen vor Gericht mitbringen. 

Und damit Herr Tjaden diesen wunderschönen Tag nie wieder vergisst, darf er fein säuberlich die Gerichtskosten in Raten abtragen. Was wendet der sich auch ans Jugendamt, wenn es um Hilfe für seinen Patenjungen geht, der seine Schwester nicht sehen darf. Das macht doch kein vernünftiger Mensch.

Der Beginn der Zahlungen

Die 14. Zahlung

Die Hintergründe des Falles


Begünstigter (Name oder Firma):
OFD Aurich
IBAN:
DE94 2505 0000 0106 0355 04
BIC:
NOLADE2HXXX
bei (Kreditinstitut):
NORDDEUTSCHE LANDESBANK GIROZENTRALE
Betrag:
25,00 EUR