Der Flur meiner Wohnung nach der Durchsuchung. |
Niedersächsisches Justizministerium
4121 E - 401.539/16
Sehr geehrte Frau Pfeiffer,
der Erste Staatsanwalt Kunze hat mir heute im Namen der Staatsanwaltschaft Oldenburg mitgeteilt, dass es keine Ermittlungen gegen die Polizeibeamten B. und S. aus Wilhelmshaven wegen falscher uneidlicher Aussage geben soll. Es bleibe bei der bisherigen Prüfung lediglich nach Aktenlage, die 2015 vorgenommen worden ist (NZS 160 Js 6359/15).
Es ist offenbar niemand bereit, meiner Argumentation zu folgen, die ganz einfach ist. Sie lautet wie folgt: Die beiden Polizeibeamten B. und S. haben im September 2014 in einem Strafprozess und im Dezember 2014 in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Wilhelmshaven ausgesagt, sie hätten an meiner Wohnungstür geklingelt und geklopft, ich hätte ihnen geöffnet, sie hätten mir den Grund für ihr Erscheinen genannt und gesagt, woher sie kommen, daneben gestanden hätten die Jugendamtsmitarbeiterin Tanja P. aus Wilhelmshaven, der Fahrer des Vaters meines Patenjungen, der in meiner Wohnung vermutet worden ist, und der Vater. Ich hätte den Polizisten den Zutritt zu meiner Wohnung verweigert, deshalb seien sie am 17. Juni 2013 gegen 21.40 Uhr mit Gewalt in meine damalige Wilhelmshavener Wohnung eingedrungen (dass sie einen dafür erforderlichen Durchsuchungsbeschluss hatten, wurde von ihnen nie behauptet).
Ich sagte aus, dass die Polizisten unvermittelt mit Gewalt in meine Wohnung eindrangen, dass sie mich zwischen Wohnungstür und Wand einklemmten, dass sie durch meine Wohnung liefen und dass sie mir vor dem Verlassen meiner Wohnung falsche Namen – nämlich Wiegand und Schweiger – nannten. Die Jugendamtsmitarbeiterin, von der ich bis Dezember 2013 nicht gewusst habe, wie sie heißt, habe schweigend vor meiner Wohnungstür gestanden.
Die Jugendamtsmitarbeiterin könnte Licht ins Dunkel bringen. Sie muss deshalb verhört werden!
Die Aussage der Jugendamtsmitarbeiterin vor Gericht wurde im Namen des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven, Andreas Wagner, verhindert. Man warf mir vor, ich hätte nach der Wohnungsdurchsuchung dieser Jugendamtsmitarbeiterin nachgestellt, sogar die Arbeit des Jugendamtes soll ich fast lahmgelegt haben. Der entsprechende Brief wurde im September 2014 von der Wilhelmshavener Richterin Gubernatis im Gerichtssaal verlesen. Ich wollte sofort eine Kopie haben, die mir aber verweigert wurde. Auch der Oberbürgermeister rückte später das Schreiben nicht heraus. Als ich den Oberbürgermeister bat, mir doch zu verraten, wer den Vater meines Patenkindes nach Wilhelmshaven gefahren haben soll, mauerte er ebenfalls. Er verriet mir den Namen nicht.
Ich fordere weiterhin eine gründliche Aufklärung des Falles. Mit nur Lesen der Gerichtsakten ist es nicht getan. Am Tag nach der Wohnungsdurchsuchung habe ich übrigens das Wilhelmshavener Jugendamt angerufen, um zu erfahren, welchen Sinn die Durchsuchung meiner Wohnung gehabt hat. Ich wurde geradezu hämisch ausgelacht, eine Auskunft bekam ich nicht. Die Jugendamtsmitarbeiter aus Wilhelmshaven, mit denen ich über meine Patenkinder gesprochen hatte, gingen nicht ans Telefon.
Gestatten Sie mir nur noch den Hinweis, dass mich der Artikel 13 des Grundgesetzes eigentlich vor solchen Aktionen schützt – wie jede andere Bürgerin und jeden anderen Bürger. Und nun soll ich es mir auch noch gefallen lassen, dass die Staatsanwaltschaft von Oldenburg Gras über die Sache wachsen lassen will, während ich die Gerichtskosten für das verlorene Zivilverfahren trage?
Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Peter Tjaden
Up´n Kampe 6
30938 Burgwedel
Auch zweite Eingabe weitergeleitet
31. März 2017. Auch diese Eingabe ist an die Leitende Oberstaatsanwältin in Oldenburg weitergeleitet worden. Hat mir heute das niedersächsische Justizministerium mitgeteilt. Dieser Brief hat genau den gleichen Wortlaut wie die erste Mitteilung
Hoffentlich läuft es nicht wie mit der Staatsanwaltschaft von Hannover. Die hat auf Eingaben von mir erst mit einem Anruf eines Rechtspflegers, der sich Wendt genannt hat, reagiert und mir dann irgendwann mitgeteilt, bei der Staatsanwaltschaft von Hannover gebe es gar keinen Rechtspfleger, der so heißt. Glauben Sie nicht? Dann klicken Sie doch einmal hier.
Auch zweite Eingabe weitergeleitet
31. März 2017. Auch diese Eingabe ist an die Leitende Oberstaatsanwältin in Oldenburg weitergeleitet worden. Hat mir heute das niedersächsische Justizministerium mitgeteilt. Dieser Brief hat genau den gleichen Wortlaut wie die erste Mitteilung
Hoffentlich läuft es nicht wie mit der Staatsanwaltschaft von Hannover. Die hat auf Eingaben von mir erst mit einem Anruf eines Rechtspflegers, der sich Wendt genannt hat, reagiert und mir dann irgendwann mitgeteilt, bei der Staatsanwaltschaft von Hannover gebe es gar keinen Rechtspfleger, der so heißt. Glauben Sie nicht? Dann klicken Sie doch einmal hier.
www.szenewilhelmshaven.de “Jugendamt
Wilhelmshaven”
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Warten auf Staatsanwalt (I)
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