Freitag, 31. März 2017

Warten auf Staatsanwalt (II)

Der Flur meiner Wohnung nach
der Durchsuchung.
Niedersächsisches Justizministerium

4121 E - 401.539/16

Sehr geehrte Frau Pfeiffer,

der Erste Staatsanwalt Kunze hat mir heute im Namen der Staatsanwaltschaft Oldenburg mitgeteilt, dass es keine Ermittlungen gegen die Polizeibeamten B. und S. aus Wilhelmshaven wegen falscher uneidlicher Aussage geben soll. Es bleibe bei der bisherigen Prüfung lediglich nach Aktenlage, die 2015 vorgenommen worden ist (NZS 160 Js 6359/15).

Es ist offenbar niemand bereit, meiner Argumentation zu folgen, die ganz einfach ist. Sie lautet wie folgt: Die beiden Polizeibeamten B. und S. haben im September 2014 in einem Strafprozess und im Dezember 2014 in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Wilhelmshaven ausgesagt, sie hätten an meiner Wohnungstür geklingelt und geklopft, ich hätte ihnen geöffnet, sie hätten mir den Grund für ihr Erscheinen genannt und gesagt, woher sie kommen, daneben gestanden hätten die Jugendamtsmitarbeiterin Tanja P. aus Wilhelmshaven, der Fahrer des Vaters meines Patenjungen, der in meiner Wohnung vermutet worden ist, und der Vater. Ich hätte den Polizisten den Zutritt zu meiner Wohnung verweigert, deshalb seien sie am 17. Juni 2013 gegen 21.40 Uhr mit Gewalt in meine damalige Wilhelmshavener Wohnung eingedrungen (dass sie einen dafür erforderlichen Durchsuchungsbeschluss hatten, wurde von ihnen nie behauptet).

Ich sagte aus, dass die Polizisten unvermittelt mit Gewalt in meine Wohnung eindrangen, dass sie mich zwischen Wohnungstür und Wand einklemmten, dass sie durch meine Wohnung liefen und dass sie mir vor dem Verlassen meiner Wohnung falsche Namen – nämlich Wiegand und Schweiger – nannten. Die Jugendamtsmitarbeiterin, von der ich bis Dezember 2013 nicht gewusst habe, wie sie heißt, habe schweigend vor meiner Wohnungstür gestanden.

Die Jugendamtsmitarbeiterin könnte Licht ins Dunkel bringen. Sie muss deshalb verhört werden!

Die Aussage der Jugendamtsmitarbeiterin vor Gericht wurde im Namen des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven, Andreas Wagner, verhindert. Man warf mir vor, ich hätte nach der Wohnungsdurchsuchung dieser Jugendamtsmitarbeiterin nachgestellt, sogar die Arbeit des Jugendamtes soll ich fast lahmgelegt haben. Der entsprechende Brief wurde im September 2014 von der Wilhelmshavener Richterin Gubernatis im Gerichtssaal verlesen. Ich wollte sofort eine Kopie haben, die mir aber verweigert wurde. Auch der Oberbürgermeister rückte später das Schreiben nicht heraus. Als ich den Oberbürgermeister bat, mir doch zu verraten, wer den Vater meines Patenkindes nach Wilhelmshaven gefahren haben soll, mauerte er ebenfalls. Er verriet mir den Namen nicht.

Ich fordere weiterhin eine gründliche Aufklärung des Falles. Mit nur Lesen der Gerichtsakten ist es nicht getan. Am Tag nach der Wohnungsdurchsuchung habe ich übrigens das Wilhelmshavener Jugendamt angerufen, um zu erfahren, welchen Sinn die Durchsuchung meiner Wohnung gehabt hat. Ich wurde geradezu hämisch ausgelacht, eine Auskunft bekam ich nicht. Die Jugendamtsmitarbeiter aus Wilhelmshaven, mit denen ich über meine Patenkinder gesprochen hatte, gingen nicht ans Telefon.

Gestatten Sie mir nur noch den Hinweis, dass mich der Artikel 13 des Grundgesetzes eigentlich vor solchen Aktionen schützt – wie jede andere Bürgerin und jeden anderen Bürger. Und nun soll ich es mir auch noch gefallen lassen, dass die Staatsanwaltschaft von Oldenburg Gras über die Sache wachsen lassen will, während ich die Gerichtskosten für das verlorene Zivilverfahren trage?

Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Peter Tjaden
Up´n Kampe 6
30938 Burgwedel

Auch zweite Eingabe weitergeleitet

31. März 2017. Auch diese Eingabe ist an die Leitende Oberstaatsanwältin in Oldenburg weitergeleitet worden. Hat mir heute das niedersächsische Justizministerium mitgeteilt. Dieser Brief hat genau den gleichen Wortlaut wie die erste Mitteilung 

Hoffentlich läuft es nicht wie mit der Staatsanwaltschaft von Hannover. Die hat auf Eingaben von mir erst mit einem Anruf eines Rechtspflegers, der sich Wendt genannt hat, reagiert und mir dann irgendwann mitgeteilt, bei der Staatsanwaltschaft von Hannover gebe es gar keinen Rechtspfleger, der so heißt. Glauben Sie nicht? Dann klicken Sie doch einmal hier.

www.szenewilhelmshaven.de “Jugendamt Wilhelmshaven”

Kopie dieser Eingabe an "Bild", "Wilhelmshavener Zeitung" und andere Medien

Warten auf Staatsanwalt (I)

Dienstag, 28. März 2017

Der Fragende







  • Profilbild von Ga Songas
    Oder ich suche mir das Aktenzeichen selbst aus ihren Berichten heraus. War ja sicherlich eine öffentliche Verhandung, so dass das Protokoll für jedermann zu lesen sein dürfte.

  • Erst Wiegand - und jetzt wer?
  • 27. März 2017. Eine Zeitlang hat der Polizeibeamte, der sich bei der Durchsuchung meiner Wilhelmshavener Wohnung am 17. Juni 2013 Wiegand genannt hat, versucht, mit einer Kommentarflut im Internet für Verwirrung zu sorgen. Das ist erwiesen, wird auch von niemandem bestritten. 
  • Nun meldet sich seit Tagen bei google+ jemand, der sich Ga Songas nennt, er stellt immer wieder die gleiche Frage, die er nur jedes Mal abwandelt. Meine Antworten ignoriert er. Heute Nacht hat er wieder einen Schreib-Anfall bekommen (siehe oben).
  • Über seine Person oder seine Motive verrät "Ga Songas" nichts. Warum wohl?
  • Weiterer Kommentar
  • 28. März 2017. google + meldet mir einen weiteren Beitrag von "Ga Songas". Ich habe die Nachricht sofort gelöscht, ich lese seine Kommentare nicht mehr. Damit hat er diesen Nervenkrieg verloren.
  • Warum nennt er sich nicht gleich "wohlgeformte Brüste"?
  • Auf den Internet-Seiten "Mundmische" findet man die folgende Definition: "Gazongas (sprich: Gasongas) sind nicht unbedingt große, aber doch wohlgeformte Brüste."
  • Zu den Hintergründen
  • Freitag, 24. März 2017

    Warten auf Staatsanwalt

    Antwort vom Justizministerium

    30. Dezember 2016. Wie unten berichtet, habe ich das niedersächsische Justizministerium eingeschaltet. Dieses Ministerium teilte mir heute mit dem Zeichen 4121 E - 401.539/16 mit: "Ihre Eingabe habe ich über den Generalstaatsanwalt in Oldenburg an die Leitende Oberstaatsanwältin in Oldenburg weitergeleitet, weil dieser die Bearbeitung in erster Linie obliegt."

    24. März 2017. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft ist offenbar nicht bereit, der Wahrheit auf den Grund zu gehen. Es soll bei der Einstellung des Verfahrens vom 7. April 2015 bleiben. Damals hat sich Staatsanwalt Kunze lediglich die Gerichtsakten angeschaut, die Jugendamtsmitarbeiterin, die meine Aussagen bestätigen müsste, wenn sie die Wahrheit sagen würde, musste keine Aussage machen. In den Gerichtsverfahren war diese Aussage im Namen des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven verhindert worden, er verfügte ein Aussageverbot und ließ mich übel verleumden. 

    Warten auf Staatsanwalt (II)

    Wie lange dauert dieses Ermittlungsverfahren?

    21. Dezember 2016. Viele Ermittlungsverfahren dauern Jahre. Dieses schon fast zwei. Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg hat mir am 31. Januar 2015 (Az. 160 Js 6359/15) mitgeteilt, dass sie gegen die beiden Polizeibeamten ermittelt, die am 17. Juni 2013 im Beisein einer schweigenden Mitarbeiterin des Wilhelmshavener Jugendamtes mit Gewalt in meine Wohnung eindrangen und falsche Namen nannten. Der Vorwurf: uneidliche Falschaussage.

    In Erinnerung brachte ich mich noch einmal am 28. August 2016. Ich wies darauf hin, dass die Jugendamtsmitarbeiterin bei den von den Polizisten initiierten Gerichtsverfahren auf Geheiß von Oberbürgermeisters Andreas Wagner nicht aussagen durfte. So konnten die Polizeibeamten das Blaue vom Himmel lügen. Anschließend hatte ich rund 1 500 Euro Anwalts- und Gerichtskosten an der Backe. Der Oberbürgermeister verhinderte übrigens auch noch die Aussage eines weiteren Zeugen...

    Die Gerichtskosten stottere ich ab, wegen der Anwaltskosten hat mich einer der beiden Polizeibeamten vor einem Jahr zu einer Vermögensauskunft gezwungen. Seither stehe ich im Schuldnerregister, weil ich das Geld nicht auch noch aufbringen kann - und eigentlich auch nicht einsehe, warum ich das tun sollte.

    Uneidliche Falschaussagen sind Straftaten. Wer Straftaten deckt, macht sich ebenfalls strafbar...

    Siehe auch "Pressemitteilung"

    Chronik eines unglaublichen Skandals-22. Dezember 2016

    6. September 2013. Nach der Durchsuchung meiner damaligen Wilhelmshavener Wohnung stelle ich Strafantrag wegen Hausfriedenbruchs. Die Angaben von Jugendamt und Polizei sind widersprüchlich, die Behörde will im Auftrag der Polizei gehandelt haben, die Polizei im Auftrag des Jugendamtes, wobei die Darstellung der Polizei rechtlich zutreffend ist. Das Jugendamt will seine Rolle offenbar nur kleinreden.

    25. November 2013. Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg stellt das Ermittlungsverfahren ein. Das Jugendamt habe die Durchsuchung meiner Wohnung "befürwortet", die Jugendamtsmitarbeiterin sei nicht in meiner Wohnung gewesen - was stimmt. (Az. NZS 163 Js 61807/13)

    Der Vater meines Patensohnes erzählt, dass er einen Anruf der Wilhelmshavener Polizei bekommen habe. Auf mich "komme etwas zu". Er sagt offenbar die Wahrheit. Gegen mich gibt es ein Strafverfahren und ein Zivilverfahren, das einer der beiden Polizeibeamten gegen mich wegen angeblicher Verleumdung anstrengt. Warum ist der Vater meines Patensohnes darüber informiert worden?

    12. Januar 2015. Da einer der beiden Polizeibeamten vor Gericht während des Zivilprozesses als Zeuge behauptet hat, vor der Wohnungsdurchsuchung hätten nicht nur die beiden Polizisten und die Jugendamtsmitarbeiterin vor meiner Tür gestanden, sondern auch der Vater meines Patenjungen und sein Fahrer, bitte ich den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven um Mitteilung, wie dieser Fahrer heißt.

    Die Antwort: "Büro Oberbürgermeister. Sehr geehrter Herr Tjaden, nach Rücksprache mit den im Hause zuständigen Stellen muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihrem Wunsch nach Bekanntgabe der persönlichen Daten des Fahrers des Vaters Ihres Patenkindes nicht entsprochen werden kann. Er ist kein Beteiligter in einem Verwaltungsverfahren." 

    Stimmt. Er ist ein wichtiger Zeuge in einem Strafverfahren...Das Rechtsverständnis des Oberbürgermeisters möchte ich nicht haben. Das Landgericht von Oldenburg bekommt von mir eine Kopie dieses Schreibens.

    29. Januar 2015. Die 18. kleine Strafkammer des Landgerichtes Oldenburg stellt das Strafverfahren wegen Verleumdung der beiden Polizeibeamten gegen mich ein. Der Staatsanwalt und ich stimmen zu. Der Schlusssatz des schriftlichen Beschlusses: "Es wird davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen." Wer der deutschen Sprache mächtig ist, muss diese Formulierung als Hinweis werten, dass der Richter auf meiner Seite gestanden hat. (Az. 18 Ns 418/14)

    Ich stelle gegen die beiden Polizeibeamten Strafantrag wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Amtsgericht Wilhelmshaven im Strafprozess und im Zivilverfahren. Das Verfahren bekommt das Aktenzeichen 160 Js 6359/15.

    7. April 2015. Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg stellt das Verfahren "ohne Aufnahme von Ermittlungen" ein. Gegen diesen Bescheid kann ich innerhalb von 14 Tagen Einspruch bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg einlegen.

    11. April 2015. Ich lege Einspruch ein.

    23. Juli 2015. Einer der beiden Polizeibeamten startet einen blog und teilt mit, für weitere Informationen brauche er noch eine Genehmigung seiner Vorgesetzten. Einer seiner Vorgesetzten teilt mir mit, dass der Polizist seine "persönlichen Interessen" verfolge, der blog aber wieder gelöscht sei. Hier klicken Die in meinem Beitrag zu diesem Vorgang erwähnte Broschüre lässt der Polizist und Verfasser "Der Akte Tjaden" verbieten! 

    25. August 2015. Ich bekomme Post von einem Gerichtsvollzieher. Der Polizeibeamte, der das Zivilverfahren vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven angestrengt hat, zwingt mich zu einer Vermögensauskunft. Es geht um Gerichtskosten in Höhe von 768,14 Euro.

    28. August 2016. Ich bringe mich bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg in Erinnerung und weise noch einmal darauf hin, dass die Jugendamtsmitarbeiterin und der Fahrer des Vaters meines Patenkindes wichtige Zeugen sind. Sagt die Jugendamtsmitarbeiterin die Wahrheit, fliegen die Polizisten auf. 

    22. Dezember 2016. Ich informiere das niedersächsische Justizministerium über das Verfahren. Dieses Ministerium hat die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen. Informiert worden sind von mir auch die Polizei von Wilhelmshaven, das Jugendamt und der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven.

    Zum Vater meines Patensohnes: In persönlichen Gesprächen bestreitet er, vor meiner Wohnungstür gestanden zu haben. Er habe im Treppenhaus gewartet, sein Fahrer habe vor dem Haus im Auto gesessen. Da er rauschgiftsüchtig ist, was die Jugendämter wissen, weiß ich nicht, was ich von seinen Angaben halten soll. Angeblich freut er sich auch schon auf den Tag, an dem mein Patenkind zum ersten Mal kifft!

    Unfassbar...Persönlich kennengelernt habe ich ihn drei Wochen nach der Wohnungsdurchsuchung. Ich fahre die Mutter meines Patenjungen, meinen Patenjungen und ihn nach Hooksiel. Während der Fahrt spreche ich ihn auf die Wohnungsdurchsuchung an. Seine Antwort: "Die fand ich lustig." 

    Foto Heinz-Peter Tjaden: Mutter, Vater und Patenkind in Hooksiel.


    Im Laufe der Jahre - oder seit 2004: Die Verleumder-Ecken 




    Mittwoch, 22. März 2017

    Nächste Sauerei

    Heute in meinem Briefkasten.
    Inkassobüro fordert 1495,29 Euro

    8. März 2017. Die Gerichtskosten stottere ich bereits in Raten ab, nun schlägt der Wilhelmshavener Polizeibeamte, der sich bei der Durchsuchung meiner damaligen Wilhelmshavener Wohnung am 17. Juni 2013 Wiegand genannt hat, indirekt mit der nächsten Unverfrorenheit bei mir auf, als wenn seine vom Jugendamt von Wilhelmshaven und vom Oberbürgermeister möglich gemachten Lügen vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht noch nicht genug seien. 

    Dieser dreiste Lügner hat sich die Kosten, die ihm im Zivilverfahren entstanden sind, von seiner Rechtsschutzversicherung ÖRAG erstatten lassen, die trat die Forderung an ein Inkassobüro ab, das sich H & P Forderungsmanagement nennt und seinen Sitz in Dresden hat. 

    Auch zu einer Vermögensauskunft hat mich "Wiegand" schon gezwungen - und das Wilhelmshavener Jugendamt schweigt zu allem wie der Oberbürgermeister. Schlimmer geht es nimmer.

    Ich werde keinen Cent bezahlen, soll mir das Inkassobüro doch den Prozess machen. Verhindern das Wilhelmshavener Jugendamt und der Oberbürgermeister auch dann eine Aussage der Jugendamtsmitarbeiterin, die während der Durchsuchung meiner Wohnung schweigend vor meiner Tür gestanden hat? Zuzutrauen wäre es ihnen.

    Ich schicke diesen Bericht an das Inkassobüro mit der Bitte, ihn an die ÖRAG weiterzuleiten. In meinen Augen liegt hier nun auch noch Versicherungsbetrug vor (würde ein Versicherungsnehmer seiner Versicherung sagen, dass er vor Gericht lügen wird, würde wohl keine Versicherung die Kosten übernehmen).

    Zu den Hintergründen: Pressemitteilung 

    Zu den Sauereien gehört auch: Laut Aussage des Kollegen von "Wiegand" vor Gericht haben am 17. Juni 2013 fünf Leute vor meiner Wohnungstür gestanden - und zwar nebeneinander: die beiden Polizisten, die Jugendamtsmitarbeiterin, der Vater meines Patensohnes und der Fahrer des Vaters. Nach der Verhandlung informierte ich den Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven darüber, wer der Fahrer war, wusste ich nicht, also wollte ich seinen Namen wissen, um strafrechtlich gegen die beiden Polizisten vorgehen zu können. Denn auch der Fahrer hätte bestätigen müssen, dass die Polizeibeamten gelogen hatten, als sie vor Gericht behaupteten, sie hätten sich vor der Durchsuchung meiner Wohnung vorgestellt und mir den Grund für ihr Erscheinen genannt. 

    Das Büro des Oberbürgermeisters antwortete mir am 12. Januar 2015 schriftlich: "Nach Rücksprache mit den im Hause zuständigen Stellen muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihrem Wunsch nach Bekanntgabe der persönlichen Daten des Fahrers des Vaters Ihres Patenkindes nicht entsprochen werden kann. Er ist kein Beteiligter in einem Verwaltungsverfahren. Alexandra Jürgens."

    Es ging hier gar nicht um ein Verwaltungsverfahren, sondern um ein mögliches Strafverfahren gegen die beiden Polizeibeamten...

    Weitere mail an das Inkassobüro


    Sehr geehrter Herr Drendel,

    ich lasse Ihnen weitere Informationen zukommen, die ich ebenfalls an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterleiten werde (NZS 160 Js 6359/15). Für das Verfahren vor dem Amtsgericht Wilhelmshaven habe ich Prozesskostenhilfe bekommen.  Mein Anwalt und ich gingen vor dem Landgericht in Oldenburg in Berufung, das unseren Antrag ablehnte. Der Obergerichtsvollzieher W., L. K. 24, 3.... S.../H... forderte mich am 25. August 2015 (DR II 473/15) im Namen von C. B., B. B. 5, 26386 Wilhelmshaven zu einer Vermögensauskunft auf. Es ging um 768,14 Euro aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichtes Wilhelmshaven vom 11. September 2015. Sie berufen sich auf einen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 9. Juli 2015 in Höhe von 1267,76 Euro. Ich leistete die Vermögensauskunft bei Herrn Weddige.

    Für das gescheiterte Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Oldenburg entstanden Gerichtskosten in Höhe von 584 Euro (Az. 5 S 124/15). Die wurden der Oberfinanzdirektion Aurich gemeldet. Ich traf mit der Oberfinanzdirektion eine Ratenzahlungsvereinbarung (1612902096233) über diese und andere Forderungen. Ich zahle die Raten pünktlich (bisher 250 Euro).

    Mit freundlichen Grüßen
    Heinz-Peter Tjaden
    Up´n Kampe 6
    30938 Burgwedel

    dasjugendamt.blogspot.de
    9. März 2017 

    Antwort des Inkassobüros vom 21. März 2017


    Sehr geehrter Herr Tjaden,

    in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre u.a. Nachricht.

    Sie teilen mit, den mit unserem Schreiben vom 07.03.2017 geltend gemachten Anspruch bereits in Raten zu tilgen. Aus den uns vorliegenden Unterlagen
    geht nicht hervor, dass Sie Zahlungen an die Mandantschaft bzw. an den Versicherungsnehmer unserer Mandantschaft (Christopher B.) geleistet haben.

    Sofern dies nicht zutrifft, bitten wir höflich um Mitteilung der Ihrerseits vorgenommenen Zahlungen auf Gerichtskosten bzw. um Hereingabe einer Aufstellung.

    Gern stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.

    Meine Antwort an das Inkassobüro


    Sehr geehrte Frau Göpfert, was ich Ihnen nun antworte, richtet sich nicht gegen Sie. Eigentlich müssten Sie mir erst einmal mitteilen, wie die von Ihnen genannte Forderung entstanden sein soll. Sie deckt sich weder mit den Gerichts- noch mit den Anwaltskosten. Die Summen, die ich kenne, habe ich Ihnen genannt. Ich zahle Raten an die Oberfinanzdirektion Aurich für Gerichtskosten. Auch das habe ich Ihnen mitgeteilt. An den Versicherungsnehmer Ihrer Mandantschaft zahle ich keinen weiteren Cent. Seinen Prozesserfolg verdankt er dreister Lügen in Komplizenschaft mit einem Kollegen, was Sie auf meinen Seiten dasjugendamt.blogspot.de nachlesen können. Aufgedeckt werden konnten diese Lügen bisher nur nicht, weil das Jugendamt von Wilhelmshaven der Wahrheitsfindung im Wege steht. Dabei behilflich ist der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven, was ich in meinen Veröffentlichungen ebenfalls deutlich gemacht habe.
    Der einfachste Weg wäre eine Zahlungsklage Ihrerseits. Bei solch einer Klage müsste auch das Wilhelmshavener Jugendamt aus seinem Schneckenhaus kommen. Die bisherigen Tricks würden nicht mehr fruchten. Hoffe ich jedenfalls...
    Schönen Abend noch
    Heinz-Peter Tjaden

    Mail des Inkassobüros vom 22. März 2017


    Sehr geehrter Herr Tjaden,

    in Bezug auf Ihre gestrige E-Mail zu o.g. Angelegenheit überreichen wir in der Anlage die beiden Vollstreckungstitel zum Nachweis der Anspruchsgrundlage
    unserer Mandantschaft. Sie sind rechtskräftig zur Erstattung der angefallenen Verfahrenskosten aus dem Rechtsstreit verurteilt worden. Einwendungen
    gegen die gerichtliche Entscheidung können nur während des gerichtlichen Verfahrens erhoben werden. Das Verfahren ist bereits abgeschlossen. Die
    Kosten sind folglich von Ihnen zu zahlen.

    Sofern Sie nicht in der Lage sind, den Gesamtbetrag in einer Summe zu begleichen, ist unsere Mandantschaft bereit, eine entsprechende Teilzahlungsvereinbarung nach Ihren finanziellen Möglichkeiten abzuschließen. Für Ihre Rückmeldung haben wir uns hierfür eine Frist bis zum 31.03.2017 notiert.

    Sollte innerhalb obiger Frist keine Zahlung erfolgen bzw. keine Zahlungsvereinbarung geschlossen werden, sehen wir uns leider dazu veranlasst, Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nicole Göpfert
    Sachbearbeiterin / Inkasso
    Rechtsanwaltsfachangestellte

    Meine Antwort per mail: "Machen Sie man."

    Als mail-Anhang schickt mir das Inkassobüro zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse: vom 9. Juli 2015 mit dem Az. 6 C 519/14 über 690,85 Euro für die erste Instanz (für die ich Prozesskostenhilfe bekommen habe), vom 17. September 2015 mit dem Az. 6 C 549/14 über 576,91 Euro für die II. Instanz, die ich in Raten an die Oberfinanzdirektion Aurich abstottere.



    Wie der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven die Justiz behindert 

    Sonntag, 12. März 2017

    Was tun?

    Hoffen auf Jugendamtsmitarbeiter Cloppenburg

    Der Polizeibeamte, der sich bei der Durchsuchung meiner damaligen Wilhelmshavener Wohnung Wiegand genannt hat, kommt mir nun auch noch mit einem Inkassobüro, weil er wohl meint, dass Lügen gut bezahlt werden müssen. Darüber habe ich das Inkassobüro und die Oldenburger Staatsanwaltschaft informiert. Und nun lege ich die Beine hoch - und verlasse mich auf den Wilhelmshavener Jugendamtsmitarbeiter Cloppenburg. Der hält den Rechtsstaat hoch.

    Hat er mir jedenfalls am 20. Februar 2013 versichert. An diesem Tag hatten die Mutter meiner Patenkinder und ich ein Gespräch im Wilhelmshavener Jugendamt mit Rita Eden-Reske und Herrn Cloppenburg. Rita Eden-Reske saß an einem Tisch rechts von mir, Cloppenburg saß mir direkt gegenüber und wies mich alle zwei Minuten - es können auch drei Minuten gewesen sein - darauf hin, dass ich doch jemand sei, der dem Rechtsstaat vertraue. Das bestätigte ich. 

    Nach der Durchsuchung meiner Wohnung am 17. Juni 2013 wurde ich nicht nur bei einem Anruf am 18. Juni 2013 vom Jugendamt hämisch ausgelacht, es gelang mir auch nicht, Rita Eden-Reske oder Herrn Cloppenburg persönlich zu sprechen. Bei Cloppenburg sprang immer nur der Anrufbeantworter an. Vielleicht lief der derweil vor seinem Telefon auf und ab und sprach also: "Ich bin nicht der Rechtsstaat." Was durchaus stimmte...

    Natürlich ist Wiegand nun in der Lage, dem Jugendamt Wilhelmshaven das Verbot dieses Beitrages anzutragen, damit er nicht immer die Wahrheit verbieten lassen muss. Bis dahin lege ich die Beine hoch und hoffe mit Herrn Cloppenburg, dass die Staatsanwaltschaft mehr zu bieten hat als Anrufbeantworter...

    Zu den Hintergründen: Pressemitteilung

    Zu Wiegands Inkassobüro: Die nächste Sauerei

    Wie man mich auslachte Hier klicken

    Wie ich im Namen des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven verleumdet wurde Hier klicken

    Nach Gerichtsprozess: Offener Brief an Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Hier klicken

    Montag, 6. März 2017

    Erfolgreiches Gedicht

    Seit Jahren ein Klick-Hit

    Für so manche Jugendamtsmitarbeiterin und so manchen Jugendamtsmitarbeiter beginnt der Dienst mit einem Gebet, das da lautet:

    Unser täglich Unfähigkeit gib uns heute
    Und erlöse uns von den Eltern
    Denn sie sind das Übel
    Und sozialpädagogisch nicht vorgebildet. 
    Unser sei das Gesetz und die Begehrlichkeit
    Am Schreibtisch und auch draußen.
    Verfahrenspfleger grüßen wir auch heute
    Denn sie sind bei uns alle Tage.
    Bei Gericht und auch sonst ohne Frage
    Die ein Richter auch nie stellen würde.


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