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So sah mein Flur nach der Wohnungsdurchsuchung aus. |
Muss man unbedingt Baier heißen?
"Einige Geschichten enden mit einer Rechnung. Diese auch. Die habe ich für das verlorene Zivilverfahren gegen den Polizeibeamten Wiegand bekommen. Die Gerichtskosten betragen 584 Euro. Diese Kosten stottere ich seit dem 1. Juni 2016 ab. Monatlich 25 Euro. Jeder Zahlung werde ich hier eine Meldung widmen."
Habe ich am 30. Juni 2016 in diesem blog angekündigt-und auch so gemacht. Dennoch bekam ich heute auf Madeira, wo ich seit über einem Jahr lebe, ein Schreiben vom Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (Kassenzeichen 1612902096233) mit Sitz in Aurich, das als "Mahnung und Vollstreckungsankündigung" im Briefkasten unserer Wohngemeinschaft landete. Der Grund: "Landgericht Oldenburg 5 S 124/15 Tjaden gegen Baier 584 Euro".
Auch vor Gericht hat jener Polizeibeamte aus Wilhelmshaven behauptet, er heiße in Wirklichkeit Baier. Als er am 17. Juni 2013 meine damalige Wohnung mit einem Kollegen auf Geheiß des Jugendamtes von Wilhelmshaven und eines bekifften Vaters um 21.40 Uhr durchsuchte, nannte er sich allerdings Wiegand.
Offenbar ist dieser Polizeibeamte bis heute nicht von dem Namen Wiegand begeistert und will nun per offizieller Namensänderung Baier wahr werden lassen. Ein anderer Grund fällt mir für das heutige Schreiben nicht ein. Droht mir das Landesamt deswegen mit der Einschaltung der "zuständigen ständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland", falls ich nach der Forderung von Wiegand nicht auch noch die Forderung von Baier begleiche?