|
Das Amtsgericht in Burgwedel. |
Schadenersatz für Bücherverbote und Freigabe meines Accounts bei Lulu
Anmelden
3. September 2018. Ich bereite jetzt eine Klageschrift gegen den Polizeibeamten vor, der sich bei der Durchsuchung meiner Wohnung am 13. Juni 2013 Wiegand genannt hat. Der Entwurf:
Dear Lulu Account Holder,
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Beschwerde bezüglich der Inhalte in Ihrem Konto erhalten. Folgende Inhalte sollten die Privatsphäre Dritter verletzen bzw. defamatorische, beleidigende Äußerungen enthalten: „Vor Jahren noch ein Rechtsstaat Lügen haben Jugendamts-Beine“.
Wir werden die Beschwerde(n) nicht beurteilen, jedoch müssen wir alle Inhalte aufgrund der rechtlichen Konsequenzen entfernen. Alle Inhalte werden von Lulu.com und den Einzelhandelswebseiten gesperrt.
Für mehr Informationen zu unseren Geschäftsbedingungen und Richtlinien für das Publizieren auf Lulu.com, sehen Sie bitte unsere Mitgliedschaftsbedingungen auf http://www.lulu.com/about/legal.
Wenn Sie weitere Fragen haben, antworten Sie bitte auf diese Email.
Mit freundlichen Grüßen
Fragwürdiges Inhalt Team
Lulu.com
Diese Nachricht habe ich am 13. Oktober 2015 von dem Selfpublishing-Portal Lulu bekommen. Die Beschwerde stammte von dem Wilhelmshavener Polizeibeamten C. B., der sich bei einer Durchsuchung meiner Wohnung am 13. Juni 2013 Wiegand nannte. Durchsucht wurde meine Wohnung um 21.40 Uhr, weil das Jugendamt von Wilhelmshaven bei mir meinen Patenjungen vermutete. Man verließ sich dabei auf die Angaben des Vaters meines Patenjungen.
Nach der Wohnungsdurchsuchung bat ich das Jugendamt um Auskunft, warum meine Wohnung durchsucht worden war und bekam keine Antwort. Daraufhin erstattete ich bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg Strafanzeige gegen C. B. und seinen Kollegen St., der sich bei der Durchsuchung Schweiger genannt hatte. Das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs wurde eingestellt. Aus dem Einstellungsbeschluss erfuhr ich im Dezember 2013, dass die beiden Polizeibeamten gar nicht Wiegand und Schweiger hießen.
Eigentlich wollte ich die Sache auf sich beruhen lassen, doch wegen meiner Berichte über die Wohnungsdurchsuchung in meinem blog http://2sechs3acht4.blogspot.de ("Polizei mit Taschenlampen") verklagte mich C. B. vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven wegen Verleumdung. Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg führte gegen mich wegen des gleichen Vorwurfs einen Strafprozess. In diesen Verfahren belogen die Polizeibeamten C. B. und St. das Wilhelmshavener Amtsgericht, das Jugendamt von Wilhelmshaven stärkte diesen Polizisten den Rücken mit einem Schreiben an das Amtsgericht, in dem die Aussageverweigerung für die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin T. P. damit begründet wurde, ich hätte T. P. gestalkt. Bis heute kenne ich diese Jugendamtsmitarbeiterin nicht, bei der Durchsuchung meiner Wohnung stand sie schweigend vor meiner Wohnungstür und gab sich nicht zu erkennen. Ich hielt sie für eine Begleiterin des Kindesvaters, der mir persönlich bekannt ist.
Das Landgericht von Oldenburg stellte das Strafverfahren gegen mich ein, auf zivilrechtlicher Ebene lehnte dieses Gericht meine Berufung ab. Das Amtsgericht hatte mich im Dezember 2014 auf Basis der Lügen von B. und St. wegen übler Nachrede verurteilt, obwohl mir in dem Urteil Glaubwürdigkeit bescheinigt wurde. Da bei Verleumdung die umgekehrte Beweislast gilt, half mir das nicht.
Mit dem Urteil des Amtsgerichtes Wilhelmshaven im Rücken ging B. gegen meine wahrheitsgemäßen Veröffentlichungen vor. Was er verbieten konnte, ließ er verbieten. So auch meine Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine", in der ich meine Internet-Veröffentlichungen auf http://2sechs3acht4.blogspot.de zusammenfasste. Mit diesem Verbot traf B. aber auch alle anderen Broschüren, die ich bei Lulu veröffentlicht hatte. Darauf wies ich B. hin. Er reagierte nicht, dabei hätte die einfache Mitteilung an Lulu, dass lediglich meine Jugendamts-Broschüre gemeint gewesen ist, gereicht, um meine anderen Veröffentlichungen wieder frei zu geben. Auch an die Pressesprecherin der Wilhelmshavener Polizei, Andrea Papenroth, wendete ich mich.
Ich schrieb am 8. Januar 2018 an B.:
Seit heute ist meine Erzählung "Tödliche Wolke" bei Amazon vergriffen. Wenn Sie sich davon überzeugen wollen,dann sollten Sie hier klicken. Ich erzähle die Geschichte eines Liebespaares, das sich auf einem Luxusschiff über die Passagiere wundert.
Kritikern gefiel meine Erzählung, die zuerst im Verlag The World of Books, Worms, erschien und später von mir im Eigenverlag herausgegeben wurde. Verbreitet habe ich "Tödliche Wolke" über die deutsche Lulu. Das ist ein Selfpublishing-Portal. Das muss ich Ihnen aber nicht erklären.
Dieses Selfpublishing-Portal haben Sie oder Ihr Anwalt so sehr verwirrt, dass mein gesamtes Buchkonto gelöscht wurde. "Tödliche Wolke" verschwand ebenso wie viele andere meiner Veröffentlichungen. Nur weil Sie meine Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine" nicht mochten, in der ich die Geschichte einer Wohnungsdurchsuchung im Auftrag des Wilhelmshavener Jugendamtes erzählte, bei der Sie sich Wiegand genannt haben, was Sie vor Gericht bestritten als Sie auch noch andere Lügen verbreiteten.
Nun ist auch bei Amazon der Buch-Vorrat erschöpft, der nur wieder aufgefüllt werden kann, wenn die deutsche Lulu meine Dateien wieder freigibt. Also: Sie oder Ihr Anwalt schreiben unverzüglich an dieses Selfpublishing-Portal und weisen darauf hin, dass Sie etwas zu wild zugelangt haben,als ich die Wahrheit über eine Aktion des Wilhelmshavener Jugendamtes schrieb.
Ich schrieb am 12. Juni 2018 an Andrea Papenroth:
"Du hast den Farbfilm vergessen." So hat sich Nina Hagen 1974 in einem Lied darüber beschwert, dass ihr Liebster während eines Urlaubs, an den sie sich stets gern erinnern würde, keine Fotos gemacht hat. Dieses Gefühl kennen wir alle. Wir erinnern uns gern an etwas, können diese Erinnerungen aber nicht mehr greifen, weil wir nichts Greifbares mehr haben.
"Ich habe die Vermögensauskunft vergessen." So soll sich Ihr Kollege Christopher B. (in anderen Schriftstücken Christoph B. genannt) nicht wie Nina Hagen ärgern. Als Greifbares lasse ich ihm deshalb heute ein Schreiben des Obergerichtsvollziehers Holger Weddige aus Sarstedt (DR II 168/15) zukommen, das vom 28. Dezember 2015 stammt. Zahlen sollte ich bis zum 19. Januar 2016 651,53 Euro. Andernfalls müsse ich mit der Vollstreckung rechnen. Ich habe mich damals für eine Vermögensauskunft und anschließende Ratenzahlungen entschieden (inzwischen habe ich alle Raten bezahlt).
Entstanden sind die Kosten, weil Ihr Kollege Christopher B. (alternativ Christoph B.) in einem von ihm angestrengten Verfahren das Amtsgericht Wilhelmshaven belog, als es um die Durchsuchung meiner Wohnung am 17. Juni 2013 ging. Sein Kollege, der ebenfalls mit Gewalt und grundlos in meine Wohnung eindrang, sagte für ihn aus. Er log also ebenfalls. Sollte er sich ebenfalls greifbar an dieses Ereignis erinnern wollen, dann machen Sie ihm bitte eine Kopie des Schreibens von Holger Weddige.
Gefunden habe ich dieses Schreiben gestern beim Aufräumen. Andere nennen das Frühjahrsputz. Da wirft man gern weg, was man nicht mehr braucht. Dieses Schriftstück jedoch gebe ich gern in berufene Hände, die nicht einmal von Lügen vor Gericht die Finger lassen, weil sie wissen, dass sie notfalls und dann auch tatsächlich vom Wilhelmshavener Jugendamt und vom Oberbürgermeister gedeckt werden. Auch das dürfte für Ihren Kollegen Christopher B. (alternativ Christoph B.) zu den schönen Erinnerungen gehören, die für ihn nun auch greifbar sind.
Danken Sie mir nicht für mein Entgegenkommen, denn Ihre hier erwähnten Kollegen kommen sogar in Wohnungen, wenn sie dort niemandem entgegen kommen sollten. Vom Jugendamt verleumdet wird dann der Wohnungsinhaber.
Den Schaden, der mir aus den Bücherverboten entstanden ist, kann ich nicht beziffern. Ich stelle die Höhe des Schadenersatzes in das Ermessen des Gerichtes.
4. September 2018. Meine Klageschrift ist fertig. Lulu ist informiert.
Feiert Amtsgericht in Burgwedel doch noch Premiere?
14. September 2018. Das Amtgericht Burgwedel hat mir heute einige Hinweise zu meiner Klage gegeben, obwohl sich das Gericht nicht für zuständig erklären will. Die Sache soll an das Amtsgericht in Wilhelmshaven verwiesen werden. Da ich aber dem Polizeibeamten "Wiegand" nicht die Gelegenheit geben will, dieses Gericht ein drittes Mal zu belügen, werde ich mich mit dem Thema Zuständigkeit des Gerichtes noch einmal beschäftigen. Ich glaube nämlich nicht, dass auch das Amtsgericht von Burgwedel schon von einem Polizeibeamten belogen worden ist. Vielleicht hat das Gericht Lust auf eine Premiere.
Der letzte Versuch
26. September 2018. Das Burgwedeler Amtsgericht bleibt dabei: Wilhelmshaven ist zuständig. Ich bleibe dabei: Die Polizeibeamten Wiegand und Schweiger haben in zwei Verfahren das Wilhelmshavener Amtsgericht geradezu routiniert und ohne mit der Wimper zu zucken belogen (mit Rückendeckung im Namen des Oberbürgermeisters und des Jugendamtes), so dass ich die Sache in Burgwedel haben möchte-oder gar nicht. Ich versuche es nun mit § 32 Zivilprozessordnung: "Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde.
Zu
den unerlaubten Handlungen im Sinne von § 32 ZPO zählen auch
Urheberrechtsverletzungen. Die Vorschrift regelt mit der örtlichen
Zuständigkeit mittelbar auch die internationale Zuständigkeit deutscher
Gerichte. Eine unerlaubte Handlung ist im Sinne von § 32 ZPO sowohl am
Handlungsort als auch am Erfolgsort begangen, sodass eine Zuständigkeit
wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen worden
oder in das Rechtsgut eingegriffen worden ist."
Das Burgwedeler Amtsgericht hat mir eine Frist bis zum 1. Oktober 2018 eingeräumt.
Klageschrift Teil 2