Mittwoch, 26. Dezember 2018

Klageschrift Teil 3

Mein Flur nach der Durchsuchung.
Keine Aussicht auf Erfolg

Das Amtsgericht von Burgwedel schreibt mir: "In dem Rechtsstreit Tjaden gegen B. nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 7. September 2018. Ich bin weiterhin der Auffassung, dass das Amtsgericht Burgwedel für die beabsichtigte Klage örtlich nicht zuständig ist. Darüber hinaus hat die beabsichtigte Klage auf der Grundlage Ihres bisherigen Vortrags nach meiner Auffassung auch keine Aussicht auf Erfolg. Ich bitte deshalb um kurze Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurücknehmen oder ob über Ihren Antrag entschieden werden soll." (7 C 483/18).

Doch Aussicht auf Erfolg, wenn...

Vor dem Hintergrund des bisherigen Geschehens bin ich geneigt, Ihre Auffassung zu teilen, wenn es um die Aussichten meiner Klage geht. Andererseits bin ich aber auch der Meinung, dass man die Hoffnung auf positive Überraschungen auch vor Gericht nicht aufgeben sollte. 

Als mich der Polizeibeamte B., der sich bei der Durchsuchung meiner damaligen Wilhelmshavener Wohnung Wiegand genannt hat, verklagte, tat er das, um das Gericht zu belügen. Er log, ohne mit der Wimper zu zucken. Die Gewissheit, dass er vom Wilhelmshavener Jugendamt gedeckt werden würde, half ihm sicherlich dabei. Außerdem wusste er bereits, dass man nicht davor zurückschrecken würde, mich im Namen des Oberbürgermeisters zu verleumden. Er hatte also drei Verbündete, wenn man seinen Kollegen mitzählt, der das Gericht ebenfalls belog.

Aber nun stünden wir uns im Burgwedeler Amtsgericht gegenüber. Prozesshilfe vom Wilhelmshavener Jugendamt könnte B. also wohl kaum erwarten, auch im Namen des Wilhelmshavener Oberbürgermeisters würde hier in Burgwedel nichts passieren. Deshalb bitte ich um Entscheidung über meinen Prozesskostenhilfeantrag, falls sich das Burgwedeler Amtsgericht doch noch für zuständig erklärt. B. müsste vor Gericht doch nur die Wahrheit sagen und schon wäre Prozesskostenhilfe hinfällig.

Beschluss des Amtsgerichtes Burgwedel vom 17. Dezember 2018

Das Amtsgericht will mir keine Prozesskostenhilfe gewähren. Die Begründung: "Das Amtsgericht Burgwedel ist für die vom Kläger beabsichtigte Klage örtlich unzuständig, da der Beklagte seinen Wohnsitz nicht im hiesigen Bezirk, sondern in Wilhelmshaven hat. Auch der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) ist nicht gegeben, weil der Antragsteller nicht hinreichend dargetan hat, dass der von ihm gegen den Beklagten geltend gemachte Anspruch auf einer unerlaubten Handlung des Beklagten beruht. So hat der Antragsteller insbesondere nicht dargetan, welches konkrete Verhalten des Beklagten eine unerlaubte Handlung darstellen soll, sondern im Hinblick darauf, was der Beklagte dem Selfpublishing-Portal Lulu mitgeteilt hat, lediglich Vermutungen angestellt."

Stimmt. Darüber, wie der Polizeibeamte B. es geschafft hat, bei Lulu alle meine bis dahin erschienenen Bücher aus dem Netz zu fegen, kann ich nur Vermutungen anstellen. Bis dahin hätte ich auch nie vermutet, dass es eine derart perfekte Zusammenarbeit zwischen zwei Polizeibeamten und dem Jugendamt von Wilhelmshaven gibt, wenn es darum geht, ein Gericht zu belügen.

Ende der Klage-Geschichte.  

Zum Beginn  

Mittwoch, 12. Dezember 2018

Nach Jugendamts-Art

Gefunden auf Facebook.
Muss angebliche Jungfrau mit Anklage rechnen?

Vor zehn Jahren habe ich im Netz eine Weihnachtsgeschichte entdeckt, die von einem unbekannten Verfasser stammt. Ich überarbeitete und veröffentlichte sie auf meinen Kinderunwohl-Seiten, auf denen ich mich mit dem Kinderfeindesland Deutschland beschäftige. Jedes Jahr rückt diese Weihnachtsgeschichte unter den beliebtesten Posts wieder nach ganz vorn. 

Bethlehem - In den frühen Morgenstunden hat ein besorgter Bürger die Behörden alarmiert. Er entdeckte eine junge Familie, die in einem Stall haust. Bei der Ankunft fanden die Beamten des Sozialdienstes, die von Polizeibeamten unterstützt wurden, einen Säugling, der von seiner erst 14-jährigen Mutter, einer gewissen Maria H. aus Nazareth, in Stoffstreifen gewickelt in eine Futterkrippe gelegt worden war.

Bei der Festnahme von Mutter und Kind leistete ein Mann, der später als Joseph H., ebenfalls aus Nazareth, identifiziert wurde, Widerstand. Joseph, unterstützt von anwesenden Hirten sowie drei unidentifizierten Ausländern, wollte die Mitnahme des Kindes unterbinden, wurde aber von der Polizei daran gehindert.

Festgenommen wurden auch die drei Ausländer, die sich als "weise Männer" eines östlichen Landes bezeichneten. Sowohl das Innenministerium als auch der Zoll sind auf der Suche nach Hinweisen über die Herkunft dieser drei Männer, die sich anscheinend illegal im Land aufhalten. Ein Sprecher der Polizei teilte mit, dass sie keinerlei Identifikation bei sich trugen, aber in Besitz von Gold sowie von einigen möglicherweise verbotenen Substanzen waren. Sie widersetzten sich der Festnahme und behaupteten, Gott habe ihnen angetragen, sofort nach Hause zu gehen und jeden Kontakt mit offiziellen Stellen zu vermeiden. Die mitgeführten Chemikalien wurden zur weiteren Untersuchung in das Kriminallabor geschickt.

Der Aufenthaltsort des Säuglings wird bis auf Weiteres nicht bekannt gegeben. Eine schnelle Klärung des Falles scheint sehr zweifelhaft zu sein. Auf Nachfrage teilte eine Mitarbeiterin des Sozialdienstes mit: "Der Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist definitiv noch nicht volljährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden zueinander stehen."

Maria ist im Kreiskrankenhaus in Bethlehem zur medizinischen und psychiatrischen Untersuchung. Sie muss mit einer Anklage rechnen. Weil sie behauptet, sie wäre noch Jungfrau und der Säugling stamme von Gott, wird ihr geistiger Zustand untersucht. In einer offiziellen Mitteilung des Leiters der Psychiatrie heißt es: "Mir steht es nicht zu, den Leuten zu sagen, was sie glauben sollen, aber wenn dieser Glaube dazu führt, dass - wie in diesem Fall - ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese Leute als gefährlich einstufen. Die Tatsache, dass Drogen, die vermutlich von den anwesenden Ausländern verteilt wurden, vor Ort waren, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir jedoch sicher, dass alle Beteiligten mit der nötigen Behandlung in ein paar Jahren wieder normale Mitglieder unserer Gesellschaft werden können."

Soeben erreichte uns auch noch diese Nachricht: Die anwesenden Hirten behaupteten übereinstimmend, dass ihnen ein großer Mann in einem weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf dem Rücken befohlen hätte, den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag hoch leben zu lassen. Dazu meinte ein Sprecher der Drogenfahndung: "Das ist so ziemlich die dümmste Ausrede vollgekiffter Junkies, die ich je gehört habe."

Freitag, 7. Dezember 2018

Blick in die Statistik

10 987 oder 1 500 Mal?

Die Jugendämter in Niedersachsen haben sich im vergangenen Jahr mit 10 987 Fällen tatsächlicher oder angeblicher Kindeswohlgefährdung beschäftigt. 7997 Mal handelte es sich um falschen Alarm. 1517 Mal war das Wohl der Kinder nach Angaben der Jugendämter "akut gefährdet", 1473 Mal soll Gefahr im Verzug gewesen sein.

Experten weisen darauf hin, dass es in Deutschland keine einheitlichen Kriterien für die Arbeit der Jugendämter gibt, vermutet wird, dass bei bis zu 70 Prozent der behandelten Fälle auch Willkür im Spiel ist. Mehr als die Hälfte der Gutachten, auf die sich Jugendämter und Familiengerichte berufen, ist mehreren Studien zufolge mangelhaft oder falsch. 

Möglicherweise hat es in Niedersachsen im vorigen Jahr also nicht 2990 Fälle von akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung gegeben, sondern knapp 1 500 oder noch weniger.    

Samstag, 3. November 2018

Klageschrift Teil 2

Ebenfalls verboten: Meine Broschüre
über dieses Kinderheim. 

Widerspruch
7 C 483/18
27. September 2018
Sehr geehrter Herr Richter,

in dem Rechtsstreit Tjaden gegen B. bitte ich Sie um Überprüfung, ob die folgende Vorschrift greift:

Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde.
Zu den unerlaubten Handlungen im Sinne von § 32 ZPO zählen auch Urheberrechtsverletzungen. Die Vorschrift regelt mit der örtlichen Zuständigkeit mittelbar auch die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Eine unerlaubte Handlung ist im Sinne von § 32 ZPO sowohl am Handlungsort als auch am Erfolgsort begangen, sodass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen worden oder in das Rechtsgut eingegriffen worden ist.

Meines Erachtens ist das Verbot von Büchern der schwerste Eingriff in die Rechte des Urhebers. Die Rechte liegen bei mir, wirksam geworden sind die Handlungen des Beklagen auch in Burgwedel. Wo der Beklagte seine Verletzungshandlung begangen hat, ist bei Internetveröffentlichungen kaum feststellbar. Mir jedenfalls ist nicht bekannt, wie und von wo der Beklagte ein Verbot aller meiner bei der deutschen Lulu erschienenen Bücher erreicht hat. Das kann ihm nur mit der Vortäuschung falscher Tatsachen oder mit unbedachten Maßnahmen gelungen sein. Auf jeden Fall gehört auch Burgwedel zu den Erfolgsorten des Beklagten.

In einigen Büchern steckt sehr viel Arbeit, meine Broschüre über ein Kinderheim in Holzen bei Holzminden beispielsweise hat sogar dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat, die evangelische Kirche zeigte sich sehr betroffen von meinen Recherchen, meine Broschüren über eine angeblich familienorientierte Einrichtung in Lüneburg trugen zur Entlassung des Leiters der Einrichtung bei. Ein Verbot dieser Veröffentlichungen kann eigentlich auch nicht im Sinne des Beklagten sein.

Warum der Beklagte trotzdem nie auf meine Hinweise reagiert hat (das gilt auch für das Wilhelmshavener Jugendamt und die Polizei von Wilhelmshaven), müsste er vor Gericht erklären.

18. Oktober 2018. Das Amtsgericht von Burgwedel hat über meinen Antrag noch nicht entschieden.

3. November 2018. Eine schnelle Antwort wäre wahrscheinlich eine Ablehnung meines Antrags gewesen. Das Amtsgericht Burgwedel hat noch nicht geantwortet.

Teil 3  


Mittwoch, 26. September 2018

Klageschrift (Entwurf)

Das Amtsgericht in Burgwedel. 
Schadenersatz für Bücherverbote und Freigabe meines Accounts bei Lulu


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3. September 2018. Ich bereite jetzt eine Klageschrift gegen den Polizeibeamten vor, der sich bei der Durchsuchung meiner Wohnung am 13. Juni 2013 Wiegand genannt hat. Der Entwurf:


Dear Lulu Account Holder,
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Beschwerde bezüglich der Inhalte in Ihrem Konto erhalten. Folgende Inhalte sollten die Privatsphäre Dritter verletzen bzw. defamatorische, beleidigende Äußerungen enthalten: „Vor Jahren noch ein Rechtsstaat Lügen haben Jugendamts-Beine“.
Wir werden die Beschwerde(n) nicht beurteilen, jedoch müssen wir alle Inhalte aufgrund der rechtlichen Konsequenzen entfernen. Alle Inhalte werden von Lulu.com und den Einzelhandelswebseiten gesperrt.
Für mehr Informationen zu unseren Geschäftsbedingungen und Richtlinien für das Publizieren auf Lulu.com, sehen Sie bitte unsere Mitgliedschaftsbedingungen auf http://www.lulu.com/about/legal.
Wenn Sie weitere Fragen haben, antworten Sie bitte auf diese Email.
Mit freundlichen Grüßen
Fragwürdiges Inhalt Team
Lulu.com
Diese Nachricht habe ich am 13. Oktober 2015 von dem Selfpublishing-Portal Lulu bekommen. Die Beschwerde stammte von dem Wilhelmshavener Polizeibeamten C. B., der sich bei einer Durchsuchung meiner Wohnung am 13. Juni 2013 Wiegand nannte. Durchsucht wurde meine Wohnung um 21.40 Uhr, weil das Jugendamt von Wilhelmshaven bei mir meinen Patenjungen vermutete. Man verließ sich dabei auf die Angaben des Vaters meines Patenjungen. 
Nach der Wohnungsdurchsuchung bat ich das Jugendamt um Auskunft, warum meine Wohnung durchsucht worden war und bekam keine Antwort. Daraufhin erstattete ich bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg Strafanzeige gegen C. B. und seinen Kollegen St., der sich bei der Durchsuchung Schweiger genannt hatte. Das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs wurde eingestellt. Aus dem Einstellungsbeschluss erfuhr ich im Dezember 2013, dass die beiden Polizeibeamten gar nicht Wiegand und Schweiger hießen.
Eigentlich wollte ich die Sache auf sich beruhen lassen, doch wegen meiner Berichte über die Wohnungsdurchsuchung in meinem blog http://2sechs3acht4.blogspot.de ("Polizei mit Taschenlampen") verklagte mich C. B. vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven wegen Verleumdung. Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg führte gegen mich wegen des gleichen Vorwurfs einen Strafprozess. In diesen Verfahren belogen die Polizeibeamten C. B. und St. das Wilhelmshavener Amtsgericht, das Jugendamt von Wilhelmshaven stärkte diesen Polizisten den Rücken mit einem Schreiben an das Amtsgericht, in dem die Aussageverweigerung für die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin T. P. damit begründet wurde, ich hätte T. P. gestalkt. Bis heute kenne ich diese Jugendamtsmitarbeiterin nicht, bei der Durchsuchung meiner Wohnung stand sie schweigend vor meiner Wohnungstür und gab sich nicht zu erkennen. Ich hielt sie für eine Begleiterin des Kindesvaters, der mir persönlich bekannt ist.
Das Landgericht von Oldenburg stellte das Strafverfahren gegen mich ein, auf zivilrechtlicher Ebene lehnte dieses Gericht meine Berufung ab. Das Amtsgericht hatte mich im Dezember 2014 auf Basis der Lügen von B. und St. wegen übler Nachrede verurteilt, obwohl mir in dem Urteil Glaubwürdigkeit bescheinigt wurde. Da bei Verleumdung die umgekehrte Beweislast gilt, half mir das nicht.
Mit dem Urteil des Amtsgerichtes Wilhelmshaven im Rücken ging B. gegen meine wahrheitsgemäßen Veröffentlichungen vor. Was er verbieten konnte, ließ er verbieten. So auch meine Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine", in der ich meine Internet-Veröffentlichungen auf http://2sechs3acht4.blogspot.de zusammenfasste. Mit diesem Verbot traf B. aber auch alle anderen Broschüren, die ich bei Lulu veröffentlicht hatte. Darauf wies ich B. hin. Er reagierte nicht, dabei hätte die einfache Mitteilung an Lulu, dass lediglich meine Jugendamts-Broschüre gemeint gewesen ist, gereicht, um meine anderen Veröffentlichungen wieder frei zu geben. Auch an die Pressesprecherin der Wilhelmshavener Polizei, Andrea Papenroth, wendete ich mich.

Ich schrieb am 8. Januar 2018 an B.:

Seit heute ist meine Erzählung "Tödliche Wolke" bei Amazon vergriffen. Wenn Sie sich davon überzeugen wollen,dann sollten Sie hier klicken. Ich erzähle die Geschichte eines Liebespaares, das sich auf einem Luxusschiff über die Passagiere wundert. 

Kritikern gefiel meine Erzählung, die zuerst im Verlag The World of Books, Worms, erschien und später von mir im Eigenverlag herausgegeben wurde. Verbreitet habe ich "Tödliche Wolke" über die deutsche Lulu. Das ist ein Selfpublishing-Portal. Das muss ich Ihnen aber nicht erklären.


Dieses Selfpublishing-Portal haben Sie oder Ihr Anwalt so sehr verwirrt, dass mein gesamtes Buchkonto gelöscht wurde. "Tödliche Wolke" verschwand ebenso wie viele andere meiner Veröffentlichungen. Nur weil Sie meine Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine" nicht mochten, in der ich die Geschichte einer Wohnungsdurchsuchung im Auftrag des Wilhelmshavener Jugendamtes erzählte, bei der Sie sich Wiegand genannt haben, was Sie vor Gericht bestritten als Sie auch noch andere Lügen verbreiteten. 


Nun ist auch bei Amazon der Buch-Vorrat erschöpft, der nur wieder aufgefüllt werden kann, wenn die deutsche Lulu meine Dateien wieder freigibt. Also: Sie oder Ihr Anwalt schreiben unverzüglich an dieses Selfpublishing-Portal und weisen darauf hin, dass Sie etwas zu wild zugelangt haben,als ich die Wahrheit über eine Aktion des Wilhelmshavener Jugendamtes schrieb.


Ich schrieb am 12. Juni 2018 an Andrea Papenroth: 


"Du hast den Farbfilm vergessen." So hat sich Nina Hagen 1974 in einem Lied darüber beschwert, dass ihr Liebster während eines Urlaubs, an den sie sich stets gern erinnern würde, keine Fotos gemacht hat. Dieses Gefühl kennen wir alle. Wir erinnern uns gern an etwas, können diese Erinnerungen aber nicht mehr greifen, weil wir nichts Greifbares mehr haben. 

"Ich habe die Vermögensauskunft vergessen." So soll sich Ihr Kollege Christopher B. (in anderen Schriftstücken Christoph B. genannt) nicht wie Nina Hagen ärgern. Als Greifbares lasse ich ihm deshalb heute ein Schreiben des Obergerichtsvollziehers Holger Weddige aus Sarstedt (DR II 168/15) zukommen, das vom 28. Dezember 2015 stammt. Zahlen sollte ich bis zum 19. Januar 2016 651,53 Euro. Andernfalls müsse ich mit der Vollstreckung rechnen. Ich habe mich damals für eine Vermögensauskunft und anschließende Ratenzahlungen entschieden (inzwischen habe ich alle Raten bezahlt).

Entstanden sind die Kosten, weil Ihr Kollege Christopher B. (alternativ Christoph B.) in einem von ihm angestrengten Verfahren das Amtsgericht Wilhelmshaven belog, als es um die Durchsuchung meiner Wohnung am 17. Juni 2013 ging. Sein Kollege, der ebenfalls mit Gewalt und grundlos in meine Wohnung eindrang, sagte für ihn aus. Er log also ebenfalls. Sollte er sich ebenfalls greifbar an dieses Ereignis erinnern wollen, dann machen Sie ihm bitte eine Kopie des Schreibens von Holger Weddige.

Gefunden habe ich dieses Schreiben gestern beim Aufräumen. Andere nennen das Frühjahrsputz. Da wirft man gern weg, was man nicht mehr braucht. Dieses Schriftstück jedoch gebe ich gern in berufene Hände, die nicht einmal von Lügen vor Gericht die Finger lassen, weil sie wissen, dass sie notfalls und dann auch tatsächlich vom Wilhelmshavener Jugendamt und vom Oberbürgermeister gedeckt werden. Auch das dürfte für Ihren Kollegen Christopher B. (alternativ Christoph B.) zu den schönen Erinnerungen gehören, die für ihn nun auch greifbar sind.

Danken Sie mir nicht für mein Entgegenkommen, denn Ihre hier erwähnten Kollegen kommen sogar in Wohnungen, wenn sie dort niemandem entgegen kommen sollten. Vom Jugendamt verleumdet wird dann der Wohnungsinhaber.


Den Schaden, der mir aus den Bücherverboten entstanden ist, kann ich nicht beziffern. Ich stelle die Höhe des Schadenersatzes in das Ermessen des Gerichtes.

4. September 2018. Meine Klageschrift ist fertig. Lulu ist informiert. 

Feiert Amtsgericht in Burgwedel doch noch Premiere?

 14. September 2018. Das Amtgericht Burgwedel hat mir heute einige Hinweise zu meiner Klage gegeben, obwohl sich das Gericht nicht für zuständig erkren will. Die Sache soll an das Amtsgericht in Wilhelmshaven verwiesen werden. Da ich aber dem Polizeibeamten "Wiegand" nicht die Gelegenheit geben will, dieses Gericht ein drittes Mal zu belügen, werde ich mich mit dem Thema Zuständigkeit des Gerichtes noch einmal beschäftigen. Ich glaube nämlich nicht, dass auch das Amtsgericht von Burgwedel schon von einem Polizeibeamten belogen worden ist. Vielleicht hat das Gericht Lust auf eine Premiere.

Der letzte Versuch

26. September 2018. Das Burgwedeler Amtsgericht bleibt dabei: Wilhelmshaven ist zuständig. Ich bleibe dabei: Die Polizeibeamten Wiegand und Schweiger haben in zwei Verfahren das Wilhelmshavener Amtsgericht geradezu routiniert und ohne mit der Wimper zu zucken belogen (mit Rückendeckung im Namen des Oberbürgermeisters und des Jugendamtes), so dass ich die Sache in Burgwedel haben möchte-oder gar nicht. Ich versuche es nun mit § 32 Zivilprozessordnung: "Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde.
Zu den unerlaubten Handlungen im Sinne von § 32 ZPO zählen auch Urheberrechtsverletzungen. Die Vorschrift regelt mit der örtlichen Zuständigkeit mittelbar auch die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Eine unerlaubte Handlung ist im Sinne von § 32 ZPO sowohl am Handlungsort als auch am Erfolgsort begangen, sodass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen worden oder in das Rechtsgut eingegriffen worden ist."

Das Burgwedeler Amtsgericht hat mir eine Frist bis zum 1. Oktober 2018 eingeräumt.

Klageschrift Teil 2 

Donnerstag, 26. Juli 2018

Diese Möwe

Eine Möwe hat Fernweh. Foto: Tjaden
Mit linker Mousetaste vergrößern
Wäre bei mir nicht eingebrochen

Dieses Foto ist am 17. Juni 2013 am Südstrand von Wilhelmshaven entstanden, als mein Patenjunge aus Münster mit seiner Mutter im Seewasseraquarium war. Fünf Stunden später ließ das Jugendamt von Wilhelmshaven bei mir einbrechen, zwei Polizeibeamte gaben sich falsche Namen usw. usw. Wenige Minuten vor dem Einbruch stellte ich dieses Foto ins Netz. 

Nun ziert dieses Foto meine neue Broschüre "Von klugen Tauben und dummen Falken-Kurze Geschichten über Tiere und Mörder".

Weitere Informationen hier

Donnerstag, 19. Juli 2018

Großer Sprung

Herausgeberin Sabine Rückert. 
Jugendamt in Magazin über Verbrechen

"Eines Tages kommt die achtjährige Lena nicht mehr nach Hause. Das Jugendamt hat sie in eine Pflegefamilie gesteckt. Für die Eltern beginnt ein aussichtsloser Kampf."

So wirbt die "Zeit" für die jüngste Ausgabe ihres Magazins "Verbrechen". Ein Jugendamt in einem solchen Magazin. Da reibt man sich doch erst einmal die Augen. Zumindest, wenn man sich mit dem Thema nicht intensiv beschäftigt.

Aber ich sage Ihnen: Auch das Wilhelmshavener Jugendamt dürfte große Chancen haben, in diesem Magazin erwähnt zu werden. Wer meine Berichte in diesem blog liest, wird meine Vermutung wohl teilen.

Der Klick zum "Zeit"-Magazin "Verbrechen" 

Sabine Rückert und Andreas Sentker berichten

Mein Fall in aller Kürze

Donnerstag, 28. Juni 2018

Farbfilm vergessen

Frau
Andrea Papenroth
Pressesprecherin
Polizei Wilhelmshaven
Mozartstraße 29
26382 Wilhelmshaven

12. Juni 2018. "Du hast den Farbfilm vergessen." So hat sich Nina Hagen 1974 in einem Lied darüber beschwert, dass ihr Liebster während eines Urlaubs, an den sie sich stets gern erinnern würde, keine Fotos gemacht hat. Dieses Gefühl kennen wir alle. Wir erinnern uns gern an etwas, können diese Erinnerungen aber nicht mehr greifen, weil wir nichts Greifbares mehr haben. 

"Ich habe die Vermögensauskunft vergessen." So soll sich Ihr Kollege Christopher B. (in anderen Schriftstücken Christoph B. genannt) nicht wie Nina Hagen ärgern. Als Greifbares lasse ich ihm deshalb heute ein Schreiben des Obergerichtsvollziehers Holger Weddige aus Sarstedt (DR II 168/15) zukommen, das vom 28. Dezember 2015 stammt. Zahlen sollte ich bis zum 19. Januar 2016 651,53 Euro. Andernfalls müsse ich mit der Vollstreckung rechnen. Ich habe mich damals für eine Vermögensauskunft und anschließende Ratenzahlungen entschieden (inzwischen habe ich alle Raten bezahlt).

Entstanden sind die Kosten, weil Ihr Kollege Christopher B. (alternativ Christoph B.) in einem von ihm angestrengten Verfahren das Amtsgericht Wilhelmshaven belog, als es um die Durchsuchung meiner Wohnung am 17. Juni 2013 ging. Sein Kollege, der ebenfalls mit Gewalt und grundlos in meine Wohnung eindrang, sagte für ihn aus. Er log also ebenfalls. Sollte er sich ebenfalls greifbar an dieses Ereignis erinnern wollen, dann machen Sie ihm bitte eine Kopie des Schreibens von Holger Weddige.

Gefunden habe ich dieses Schreiben gestern beim Aufräumen. Andere nennen das Frühjahrsputz. Da wirft man gern weg, was man nicht mehr braucht. Dieses Schriftstück jedoch gebe ich gern in berufene Hände, die nicht einmal von Lügen vor Gericht die Finger lassen, weil sie wissen, dass sie notfalls und dann auch tatsächlich vom Wilhelmshavener Jugendamt und vom Oberbürgermeister gedeckt werden. Auch das dürfte für Ihren Kollegen Christopher B. (alternativ Christoph B.) zu den schönen Erinnerungen gehören, die für ihn nun auch greifbar sind. 

Danken Sie mir nicht für mein Entgegenkommen, denn Ihre hier erwähnten Kollegen kommen sogar in Wohnungen, wenn sie dort niemandem entgegen kommen sollten. Vom Jugendamt verleumdet wird dann der Wohnungsinhaber. 

Kopie an "Wilhelmshavener Zeitung"

Die Geschichte der Wohnungsdurchsuchung 

Polizei mit Taschenlampen

Diese Serie habe ich in einer Broschüre mit dem Titel "Lügen haben Jugendamts-Beine" veröffentlicht. Christoph B. ließ sie - mit anderen Büchern von mir - verbieten. Bei google erreichte er nur selten ein Verbot. Was stehen blieb, hier klicken

Wer alle Folgen liest, wird auch erfahren, wie mich das Büro des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven verarscht und verleumdet hat. 

Was wird aus meinem Krimi "Tödliche Wolke"? 

28. Juni 2018. Natürlich hat die Pressesprecherin nicht reagiert. Sonst hätte ich sie vielleicht auch noch nach dieser Broschüre gefragt, die ebenfalls verboten worden ist. Hier klicken 

Donnerstag, 21. Juni 2018

Verbieten geht noch

Wieder eine rechtliche Beschwerde

Wieder ist ein Beitrag von mir einer rechtlichen Beschwerde zum Opfer gefallen. Wahrscheinlich, weil ich am Rande einen Wilhelmshavener Polizei- und Justizskandal erwähnt habe. Denn gegen meine Broschüre über einen Burgdorfer Zeitungsskandal geht eigentlich nie jemand vor. Oder die Staatsanwaltschaft von Hannover weiß angeblich nicht mehr so genau, wie ihre Mitarbeiter heißen und was sie ganz bestimmt nicht tun. Diese Broschüre ist das Hauptthema in dem Beitrag gewesen. 

Dazu schweigen sie (in Wilhelmshaven)

Wer arbeitet bei der Staatsanwaltschaft Hannover und warum nicht?

Ein Polizeibeamter geht auf die Wahrheit los


Sonntag, 6. Mai 2018

Vorbilder

Die Tranfunzeln entreißen

In all dem Elend des Kinder- und Jugendhilfesystems gibt es natürlich auch Lichtblicke, für die alle sorgen, die solchen Behörden wie dem Wilhelmshavener Jugendamt die Tranfunzeln entreißen.

Da gibt es zum Beispiel eine Schulleiterin, die eines Morgens ein Kind aus dem Unterricht holen und zwei Jugendamtsmitarbeiterinnen übergeben soll. Sie bittet die Behördenvertreterinnen in ihr Büro und schließt sie ein. Dann ruft sie die unbescholtenen Eltern an. Die holen ihr Kind ab und bringen es in Sicherheit. Die Schulleiterin schließt ihr Büro wieder auf. 

Da gibt es auch eine Familienrichterin, die nicht an die Vorwürfe des Jugendamtes glaubt. Sie besucht die Eltern überraschend und stellt fest: Alle Vorwürfe sind frei erfunden. Den Eltern werden die Kinder nicht weggenommen.

Und sind die Verantwortlichen bestraft worden? Wegen Verleumdung? Versuchter Kindesentführung? Täuschung der Gerichte? Viel zu selten. Deswegen können Jugendämter wie das von Wilhelmshaven in meinem Fall auch so eine hohe kriminelle Energie entwickeln.

Kontrolliert werden könnten diese Behörden von den Jugendhilfeausschüssen. Vergessen Sie es gleich wieder...

Lesetipp: Wäre eine Bratpfanne sinnvoll gewesen? 




Donnerstag, 26. April 2018

Nächster Versuch

Hier werden alle Texte gesammelt. 


Noch ein Schreiben an Nationalbibliothek

Wer Bücher veröffentlicht, muss Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek und an die Landesbibliothek liefern. Das ist Gesetz. Darauf werde ich immer noch von der Deutschen Nationalbibliothek hingewiesen. Immer häufiger per Einschreiben.

Ich aber könnte bestimmte Pflichtemplare nur liefern, wenn der Polizeibeamte, der sich bei der Durchsuchung meiner Wohnung am 17. Juni 2013 Wiegand genannt hat, seine vor Gericht und anderswo erzählten Lügen zurücknehmen würde. Das Jugendamt dürfte den Skandal nicht mehr decken, der Oberbürgermeister müsste jede weitere Hilfestellung verweigern.

Da sich eine solche Entwicklung nicht abzeichnet, habe ich heute noch einmal mein Schreiben vom 3. Dezember 2016 an die Deutsche Nationalbibliothek geschickt. Hier klicken

Freitag, 20. April 2018

Aktion

Burgdorfer Kreisblatt als Flugblatt
Wenn Behörden Einbrüche organisieren und wenn ein Polizist Bücher verbietet
Hier ausdrucken

Wird von mir derzeit gezielt verteilt und verschickt.        

Mittwoch, 21. März 2018

Die Trennung

Fotografiert am 17. Juni 2013, eine
gute Stunde vor der Durchsuchung
meiner Wohnung. Der Junge spielt
ebenfalls mit dem Schaum.
Foto: Heinz-Peter Tjaden 
Der Kinder

1. September 2016. Im September 2010 meldet sich bei mir eine Mutter aus Münster, sie hat Probleme mit dem Jugendamt. Sie schickt mir ein Gutachten, alle weiteren Dokumente. In dem Gutachten wird die vorübergehende Trennung ihrer Kinder empfohlen, weil der Junge (2) eine Gefahr für seine Schwester (3 Monate) darstelle.

Der Kindesentzug beginnt mit einer Gefährdungsmeldung vom 22. September 2009, verfasst von der Jugendamtsmitarbeiterin P. aus Münster-Kinderhaus. Der Säugling hat angeblich Probleme bei der Nahrungsaufnahme, wiegt zu wenig. Das Familiengericht Münster beraumt für den 24. September 2009 eine Anhörung an. Die Mutter geht mit dem Mädchen vorher zu einem Kinderarzt. Der stellt in einem Attest fest: Alles in Ordnung mit dem Kind. Dennoch wird der Mutter das Kind im Gerichtssaal weggenommen. Zuständig ist nun der Jugendamtsmitmitarbeiter T. aus Münster-Kinderhaus.

Ein halbes Jahr später wird der Mutter auch der Junge weggenommen. Der Junge lebt nun bei seinem Vater. Mutter und Vater mit Kind werden vom Jugendamt räumlich getrennt. Der Vater verzichtet auf das Mädchen, er ist mit einer Pflegefamilie einverstanden. Besucht der Vater die Mutter, schreitet das Jugendamt nicht ein, besucht die Mutter den Vater, wird dem Vater mit Kindesentzug gedroht. Berichtet er bei einem Gespräch.

Wochenlang versuche ich, die Jugendamtsmitarbeiterin P. zu erreichen. Das gelingt mir nicht. Mal erzählt man mir, sie sei im Urlaub, dann wird behauptet, sie arbeite nicht mehr für das Jugendamt. Der Jugendamtsmitarbeiter T. ist in den Ferien. 

Ich nehme bei Facebook Kontakt mit dem Wilhelmshavener Jugendamtsleiter Carsten Feist auf und frage ihn, was geschehen würde, wenn die Mutter nach Wilhelmshaven zieht. Er verspricht Hilfe. Die Mutter zieht um, wir nehmen sofort Kontakt mit einem Familienzentrum auf. Das erste Gespräch mit dem Wilhelmshavener Jugendamt findet am 20. Februar 2013 statt. Die beiden Jugendamtsmitarbeiter lassen mir von Carsten Feist ausrichten, er habe nie Hilfe versprochen. Ich verbitte mir diese Lüge: "Es hat keinen Sinn, wenn wir so das Gespräch beginnen."

Bei einem zweiten Gespräch erklärt sich das Jugendamt von Wilhelmshaven für den Jungen für nicht zuständig, um das Mädchen werde man sich kümmern, wenn die wirtschaftliche Zuständigkeit für das Kind auf das Wilhelmshavener Jugendamt übertragen worden sei. Das sei am 1. April 2013 der Fall.

Ich telefoniere mit dem Jugendamtsmitarbeiter T. aus Münster, frage ihn, ob Vater und Mutter den Umgang mit dem Jungen selbst regeln dürfen. Dürfen sie, antwortet er. Der Junge besucht seine Mutter in Wilhelmshaven, danach kommt er noch zweimal. Das Jugendamt von Wilhelmshaven mischt sich nicht ein.

17. Juni 2013: Zwei Wilhelmshavener Polizeibeamte dringen mit Gewalt in meine Wohnung ein. Draußen steht eine Frau. Dass sie vom Wilhelmshavener Jugendamt kommt, weiß ich noch nicht. Angeblich verstecke ich den Jungen, der mit Einwilligung seines Vaters bei seiner Mutter zu Besuch ist...

Die Kinder sind inzwischen seit fast sieben Jahren getrennt. Wo das Mädchen lebt, wissen wir bis heute nicht. Mutter und Vater ziehen viel zu selten am gleichen Strang, er interessiert sich für seine Tochter überhaupt nicht. 

In Satire veröffentlicht

Auch diesen Beitrag habe ich im Anhang meiner Jugendamts-Satire "Holger heißt gar nicht Hannes" veröffentlicht. Weitere Informationen


Donnerstag, 15. März 2018

Daumen runter

Nicht organisierte Falschauskünfte

Ich habe heute bei google geschaut, wo mein blog steht. Er steht ziemlich weit oben. Bei der google-Suche fielen mir auch Bewertungen der Wilhelmshavener Jugendamts-Arbeit auf:

"Das schlechteste und und unorganisierteste Amt, welches ich jemals erlebt habe."

"Ewige Wartezeiten und noch Falschauskünfte, Wilkommen in WHV!" 

Bei diesen Meinungsäußerungen fehlen wichtige Aspekte. Die Kriminalisierung Unbescholtener, der Einsatz von Polizeibeamten, die sich falsche Namen geben und vor Gericht lügen, und die Missachtung von Gesetzen müssen natürlich bei der aktuellen google-Bewertung (2,8 von 5 möglichen Punkten) berücksichtigt werden. Das werde ich gleich mal erledigen. Versprochen. 

Siehe auch: Die Pressemitteilung

Donnerstag, 1. Februar 2018

Klappt nicht

CIA machtlos
Beim Wilhelmshavener Jugendamt
Und bei zwei Polizisten

Auch das wirkt nicht

Eine Petition

Kann auch ein Mann  Familienminister?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wir schlagen Marcus Weinberg als Bundesfamilienminister vor.
Begründung:

"Es freut mich außerordentlich, dass meine Kollegen mich mit 89% zum familienpolitischen Sprecher meiner Fraktion gewählt haben. In diesen Themen steckt mein Herzblut und ich bin glücklich, mich auch in der kommenden Zeit für Familien einzusetzen. Die Bekämpfung der Kinderarmut, die Stärkung des Kinderschutzes und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen ganz oben auf der Agenda. Morgen konstituiert sich die Arbeitsgruppe und dann geht es endlich wieder los."
Schreibt Marcus Weinberg am 29. Januar 2018 auf seinen Facebook-Seiten. Viele haben ihm gratuliert, Familien, Mütter und Väter setzen offenbar große Hoffnungen in diesen CDU-Bundestagsabgeordneten.
Würde Marcus Weinberg zum Bundesfamilienminister ernannt werden, würde auch mit einem weiteren Vorurteil aufgeräumt werden. Noch ist angeblich Familie vornehmlich Frauensache, Frau Bundeskanzlerin, zeigen Sie mit der Ernennung der Öffentlichkeit, dass Familie auch Männersache ist.
Aktuell setzt sich Ihr Parteikollege für eine Kommission ein, die sich mit der Arbeit von Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern beschäftigt. Klagen und Beschwerden, die ihn erreichten, haben ihn immer nachdenklicher gemacht.

Mittwoch, 31. Januar 2018

Geschafft!

Letzte Rate

Zwei Polizeibeamte aus Wilhelmshaven haben mit Unterstützung des Jugendamtes von Wilhelmshaven und mit Hilfe des Oberbürgermeisters das Amtsgericht Wilhelmshaven belogen. Dafür sind mir über 600 Euro Gerichtskosten entstanden. Die Forderung beglich ich in Raten an die Oberfinanzdirektion Aurich. 

Zum Beginn der Zahlungen

Die letzte Rate:

Begünstigter (Name oder Firma):
OFD Aurich
IBAN:
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Donnerstag, 25. Januar 2018

Die 16. Zahlung

Krimis, die Konjunktur haben

30. August 2017. Krimis, die im hohen niedersächsischen Norden spielen, haben Konjunktur. Den Krimi "Mörderjagd mit Inselblick" von Cornelia Kuhnert, ehemals Ratsfrau in Burgdorf, und Christiane Franke aus Wilhelmshaven würdigte ich soeben in meiner internetten Zeitung "Burgdorfer Kreisblatt" ("Die Leiden einer jungen Mutter, die heute Krimis schreibt"). In Wilhelmshaven waren die beiden Autorinnen schon, um ihren vierten Ostfriesen-Krimi vorzustellen. Erfuhr ich bei einem Blick auf die Internet-Seiten von Cornelia Kuhnert.

Auch ich habe einen Krimi geschrieben, der in der nördlichen Gegend spielte. Er hieß "Lügen haben Jugendamts-Beine". Erfinden musste ich nichts. Was ich schrieb, entsprach der Wahrheit. Die war einem Polizeibeamten so unangenehm, dass er meinen Real-Krimi verbieten ließ, obwohl er am 17. Juni 2013 zu nächtlicher Stunde gar keinen Mörder gejagt hatte, sondern im Auftrag des Wilhelmshavener Jugendamtes mit einem Kollegen gewaltsam in meine Wohnung eindrang, wo er allerdings nicht fand, was er suchte. Was vom Jugendamt und von den beiden Polizeibeamten natürlich vertuscht werden musste. Die Polizisten logen sogar vor Gericht, ich bekam die Gerichtskosten aufgebrummt.

25. Januar 2018. Im Februar werde ich die letzte Rate überweisen. Dann habe ich 625 Euro bezahlt für die Gerichtskosten eines Verfahrens, das ein Polizeibeamter mit seinen und den Lügen seines Kollegen gewonnen hat. Was ihnen  ohne Unterstützung des Jugendamtes und des Oberbürgermeisters nicht gelungen wäre.

Die letzte Rate 

Zum Beginn der Zahlungen 

Die 16. Ratenzahlung habe ich heute geleistet:


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Dienstag, 2. Januar 2018

Zweierlei Maß

Das Wilhelmshavener Amtsgericht
entscheidet oft einzigartig.
Verleumdung kann auch üble Nachrede sein

Zu jedem Anlass gehören ein oder mehrere Ereignisse. Nach dem glänzenden Abschneiden des Wilhelmshavener Jugendamtes bei der Kinderunwohl-Umfrage 2017 soll an ein paar juristische Ereignisse erinnert werden. Meine in dem verlinkten Bericht geäußerte Vermutung, ein Hacker habe das Buchkonto von mir zerstört, ist allerdings falsch gewesen. Es war ein Wilhelmshavener Polizeibeamter. Nun die Ereignisse zum Anlass:

Nach der Wohnungsdurchsuchung hat es ein Straf- und ein Zivilverfahren gegeben. In dem Strafverfahren wegen Verleumdung wurde ich nicht verurteilt. Im Zivilverfahren vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht (Az. 6 C 519/14) wurde mir die umgekehrte Beweislast und die vom Oberbürgermeister mit Verleumdungen meiner Person verfügte Aussageverweigerung für die verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin zum Verhängnis.

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