Donnerstag, 26. April 2018

Nächster Versuch

Hier werden alle Texte gesammelt. 


Noch ein Schreiben an Nationalbibliothek

Wer Bücher veröffentlicht, muss Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek und an die Landesbibliothek liefern. Das ist Gesetz. Darauf werde ich immer noch von der Deutschen Nationalbibliothek hingewiesen. Immer häufiger per Einschreiben.

Ich aber könnte bestimmte Pflichtemplare nur liefern, wenn der Polizeibeamte, der sich bei der Durchsuchung meiner Wohnung am 17. Juni 2013 Wiegand genannt hat, seine vor Gericht und anderswo erzählten Lügen zurücknehmen würde. Das Jugendamt dürfte den Skandal nicht mehr decken, der Oberbürgermeister müsste jede weitere Hilfestellung verweigern.

Da sich eine solche Entwicklung nicht abzeichnet, habe ich heute noch einmal mein Schreiben vom 3. Dezember 2016 an die Deutsche Nationalbibliothek geschickt. Hier klicken

Freitag, 20. April 2018

Aktion

Burgdorfer Kreisblatt als Flugblatt
Wenn Behörden Einbrüche organisieren und wenn ein Polizist Bücher verbietet
Hier ausdrucken

Wird von mir derzeit gezielt verteilt und verschickt.