Donnerstag, 26. September 2019

Wechselschilder

Auch eine Möglichkeit für St. und B.
Foto: humor.li
Die richtige Antwort auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die seit dem 1. 1.2013 bestehende Verpflichtung von Polizisten zum Tragen von Namensschildern bestätigt. Der Gesetzgeber habe mit der Neuregelung im Polizeigesetz Brandenburg eine größere Transparenz und Bürgernähe der Polizei erreichen und eine schnellere und bessere Aufklärbarkeit bei eventuellen Pflichtverletzungen ermöglichen wollen. Daher wurden die Klagen zweier Polizisten in der Berufung abgewiesen, die Revision aber zugelassen (Urteile vom 05.09.2018, Az.: OVG 4 B 3.17; OVG 4 B 4.17).

Deshalb hat die Wilhelmshavener Polizei, insbesondere die Polizeibeamten St. und B., seit dem 5. September 2018 wohl auf eine erfolgreiche Revision gehofft. Bekanntlich neigen besonders St. und B. zu variablen Angaben, wenn es bei ihren Einsätzen, speziell im Auftrag des Wilhelmshavener Jugendamtes, um ihre Namen geht. Vor Gericht bestreiten St. und B. allerdings diese Variabilität.

In Brandenburg müssen Polizeibeamte Namensschilder tragen, hat jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Revision wurde also ebenfalls abgelehnt. Aber Wilhelmshaven ist nicht Brandenburg. Weiß doch jeder. Schon im Unrechtsstaat DDR hat es diese Verpflichtung gegeben. Aber wer will schon an eine Tradition der DDR anknüpfen? Und das in Wilhelmshaven, wo immer Recht vor Unrecht ergeht. Oder hätte sonst der ehemalige Jugendamtsleiter Carsten Feist Oberbürgermeister werden können?

Sollte sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wider Erwarten auch auf Wilhelmshaven auswirken, wären Wechsel-Namensschilder die richtige Antwort. Wären diese Schilder auch noch auf digitale Weise veränderbar, müssten St. und B. auch nicht fürchten, dass sie bei Gerichtsverhandlungen irrtümlicherweise die falschen Namensschilder tragen.

Siehe "Polizei mit Taschenlampen" 




Dienstag, 17. September 2019

Polizeigewalt

Schwamm drüber: Mein Flur nach
einer Wohnungsdurchsuchung. 
"Körperverletzung im Amt"

Auf einen Verdachtsfall von illegaler Polizeigewalt kommen in Deutschland Forschern zufolge mindestens fünf Fälle, die nicht angezeigt werden. Das geht aus der ersten Studie zur Erforschung illegaler Polizeigewalt in Deutschland hervor. 

Das Dunkelfeld läge damit bei mindestens 10.000 mutmaßlichen Gewalttaten durch Polizisten im Jahr. Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum haben am Dienstag (17. 9. 2019) einen Zwischenbericht der Studie ("Körperverletzung im Amt") veröffentlicht, für die knapp 3.400 mutmaßliche Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt Auskunft gaben.
WDR, 16. September 2019
Diese Meldung ist heute ein wichtiges Nachrichtenthema gewesen. Mein Lieblingsradio ergänzte sie um 17 Uhr mit einer Stellungnahme der Polizeigewerkschaft: Jeder dieser Fälle werde "sauber aufgearbeitet", hieß es. Diese Ergänzung wurde um 18 Uhr wieder gestrichen. Glaubhaft ist sie ja auch nicht.

Wie die Wilhelmshavener Polizei einen ins Leere laufen lässt. Die Polizeigewerkschaft habe ich darüber informiert. Keine Antwort

Mittwoch, 11. September 2019

Leidende Kinder

TV TIPP: zoom | ZDF

Heimkinder wider Willen - Jugendämter unter Druck? - Bundesweit wurden 2018 40 389 Kinder aus den Familien genommen, so viele wie noch nie. Die Mehrzahl ohne konkreten Verdacht auf Gewaltanwendung. Reagieren die Jugendämter über, als Reaktion auf die dramatischen Fälle der letzten Jahre? ... "ZDFzoom" Autor Detlef Schwarzer erhielt Einsicht in Hunderte Briefe verzweifelter Eltern, die in teils langwierigen Rechtsstreits um die Rückkehr ihrer Kinder kämpfen. Die Briefe gingen beim familienpolitischen Sprecher der CDU/-CSU-Fraktion ein; Marcus Weinberg sieht großen Handlungsbedarf seitens der Politik: "Viele Eltern fühlen sich in Familiengerichts- oder Jugendamtsverfahren gedemütigt und genötigt. Jedes einzelne Fehlurteil, jedes einzelne unter Fehleinschätzungen leidende Kind ist unser Auftrag, das System zu überprüfen."..[... 11.09.2019 | 22:45 Uhr | ZDF]

Donnerstag, 5. September 2019

Sekt kaltgestellt

Saubere Polizeiarbeit in Tjadens Flur.
Zwei Polizeibeamte vor der Glotze

Die Sektkübel glänzen im Kerzenschein. In den Häusern der Wilhelmshavener Polizeibeamten B. und St. wird es heute Abend nostalgisch. Denn in der ARD-Sendung "Kontraste" wird um viertel vor zehn die Frage gestellt, ob die Polizei das Grundgesetz bei Durchsuchungen verletzt.

In Wilhelmshaven kann das eigentlich gar keine Frage sein. B. und St. feiern trotzdem. Noch einmal erinnern sie sich an den 17. Juni 2013, als sie um 21.40 Uhr die Wohnung eines gewissen Heinz-Peter Tjaden durchsucht haben. Und vor der Tür frohlockte die Jugendamtsmitarbeiterin Tanja P. Sie würde in wenigen Minuten ein Kind vor diesem Tjaden gerettet haben. Doch: Es war kein Kind in Tjadens Wohnung.

Nun musste getrickst werden. Hat man erst einmal das Grundgesetz missachtet, fällt das auch nicht mehr so schwer. Jugendämtern schon gar nicht. Hier weiterlesen