Mittwoch, 5. Juli 2017

Zahlung 14 und Strafantrag

Jugendamtsleiter Carsten Feist: "Links
zeige ich die Wahrheit an, rechts das,
was wir behaupten."
Erfundenes, aber mögliches Zitat
Staatsanwaltschaft will die Wahrheit nicht herausfinden

Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg will auch weiterhin der Wahrheit nicht auf den Grund gehen. Per Postzustellungsurkunde ist mir das heute wieder klar gemacht worden. 2015 gab es nach meiner Anzeige wegen falscher uneidlicher Aussage gegen zwei Wilhelmshavener Polizeibeamte lediglich eine "Prüfung nach Aktenlage". 

Dass mich das Wilhelmshavener Jugendamt in einem Schreiben an das Wilhelmshavener Amtsgericht verleumdet und kriminalisiert hatte, um die Mitarbeiterin, die bei mir eine Wohnungsdurchsuchung veranlasst hatte, aus der Schusslinie zu bringen, wurde ignoriert. Sie musste nicht aussagen. Hätte sie das getan, hätte sie meine Angaben bestätigen müssen. Einige hätten wohl ihren Job verloren. Der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven hätte erklären müssen, warum ein unbescholtener Bürger in seinem Namen verleumdet wurde. 

Ich habe nicht damit gerechnet, dass ich mit meiner Anzeige Erfolg haben würde. Statistiken beweisen, dass straffällig gewordene Polizeibeamte viel seltener vor Gericht landen als straffällig gewordene Bürgerinnen und Bürger, Jugendämter gehören zu einer Parallelwelt sozialpädagogischer Prägung, die nicht einmal mit wissenschaftlichen Studien erschüttert werden kann (rund die Hälfte der Kindesentzüge ist demnach falsch oder zweifelhaft). Also werde ich weiter Gerichtskosten abstottern, die mir entstanden sind, weil zwei Polizeibeamte das Wilhelmshavener Amtsgericht belogen haben, weil das Jugendamt von Wilhelmshaven Lügner deckt und weil der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven kein Rückgrat hat.

Ich stelle Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt gegen den zuständigen Oldenburger Staatsanwalt.

Kopie an das niedersächsische Justizministerium

Strafvereitelung im Amt

4. Juli 2017. Das niedersächsische Justizministerium hat mir heute mitgeteilt, dass mein Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt an die Leitende Oberstaatsanwältin in Oldenburg weitergeleitet worden ist.

Siehe auch: Die Pressemitteilung

Der Beginn der Zahlungen

Die 15. Zahlung

Hier meine 14. Zahlung


Begünstigter (Name oder Firma):
OFD Aurich
IBAN:
DE94 2505 0000 0106 0355 04
BIC:
NOLADE2HXXX
bei (Kreditinstitut):
NORDDEUTSCHE LANDESBANK GIROZENTRALE
Betrag:
25,00 EUR
Verwendungszweck:
1628900206814


2 Kommentare:

  1. ich habe meinen strafantrag formuliert und abgeschickt.

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  2. dass so was nichts bringen würde, ist mir von anfang an klar gewesen. als ich mich mit einer so genannten sozialen einrichtung beschäftigte, die schließlich an die step ggmbh hannover verschenkt und dann wegen meiner berichte geschlossen wurde, stellte ich voriges jahr fest, dass politiker und juristen trotz aller skandale nach der schenkung sich nicht vor grußworten zu einem step-jubiläum scheuen. ich habe nachgefragt und - o wunder - keine antwort bekommen. siehe familiensteller.blogspot.de oberbürgermeister von hannover und pensionierte staatsanwalt

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