Mittwoch, 27. September 2017

Verarscht, rechts raustreten

Dort soll es weitergehen?
Lügende Polizisten entsprechen der Rechtslage?

"Das Beste ist, man bekommt mit denen nichts zu tun." Hat einmal ein Ratsherr nach einer Verhandlung, deren Verlauf er nicht verstand, zu mir gesagt. Damit hatte er zwar nicht in allen Fällen recht, aber ich zumindest werde nicht zum ersten Mal an der juristischen Nase herumgeführt, bis ich als Verarschter nur noch rechts raus treten kann. 

Die vielen bereits bekannte Geschichte: Das Jugendamt von Wilhelmshaven veranlasst bei mir am 17. Juni 2013 um 21.40 Uhr eine Wohnungsdurchsuchung, weil bei mir mein Patenjunge vermutet wird. Die Jugendamtsmitarbeiterin steht schweigend vor meiner Tür, während zwei Polizeibeamte mit Gewalt in meine Wohnung eindringen. Sie geben sich falsche Namen und zerren mich wegen meiner Berichte über diesen Skandal sogar noch vor Gericht, wo sie das Blaue vom Himmel lügen. Die Jugendamtsmitarbeiterin, die meine Version der Geschichte hätte bestätigen müssen, darf auf Geheiß des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven nicht aussagen. Das bekommt das Gericht schriftlich. In diesem Schreiben werde ich übel verleumdet. 

Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg prüft anschließend den Fall immer nur nach Aktenlage. Auf meine Forderung, dass endlich die Jugendamtsmitarbeiterin vernommen werden muss, geht niemand ein. Ich erstatte Strafantrag gegen die beiden Polizisten wegen falscher uneidlicher Aussage. Das Verfahren wird am 7. April 2015 ohne Vernehmung der Jugendamtsmitarbeiterin eingestellt. Ich erstatte am 28. Juni 2017 Strafantrag gegen den ermittelnden Staatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt.

Heute teilt mir die Oberstaatsanwaltschaft Oldenburg mit (Az. NZS 500 Zs 949/17), dass die Einstellung des Verfahrens gegen die beiden lügenden Polizisten (Az. 160 Js 6359/15) der "Sach- und Rechtslage" entspricht. Weiter heißt es in dem Schreiben: "Daher wird die Staatsanwaltschaft auf Ihre Strafanzeige gegen den sachbearbeitenden Dezernenten der Staatsanwaltschaft, Herrn Kunze, wegen Strafvereitelung im Amt nichts zu veranlassen haben."

Gegen diesen Bescheid kann ich innerhalb eines Monates vor dem Oberlandesgericht klagen. Dazu brauche ich einen Anwalt.

Siehe auch

P.S. Die Polizeibeamten hatten keinen Durchsuchungsbeschluss! Was sie vor Gericht auch gar nicht bestritten...Die Jugendamtsmitarbeiterin stellte sich mir nicht vor!

5 Kommentare:

  1. Diesen Bericht habe ich an Multiplikatoren verschickt. Außerdem habe ich meinen Anwalt um Rat gebeten.

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  2. stimmt schon, was mich soeben jemand gefragt hat, dass der jugendhilfeausschuss der stadt wilhelmshaven nachhaken müsste. denn da das jugendamt die mutter nach wilhelmshaven gelockt hat, die tochter aber im westen von nordrhein-westfalen bei pflegeeltern lebt, hat das jugendamt von wilhelmshaven die wirtschaftliche zuständigkeit, muss also den pflegeplatz bezahlen.

    wenn so was häufiger passiert, kann es sehr teuer werden.

    natürlich sind die lügenden jugendamtsmitarbeiter nicht empathisch. im glücksfall sind die gefühlsneutral.

    selbstverständlich stimmt es, was ein absoluter experte sagt. der sagt nämlich, dass die unfähigkeit von jugendämtern immer mehr kindesentzüge produziert.

    es stimmt auch, dass die familienzentren in wilhelmshaven, dass familienhebammen sich richtig reinhängen. sie sollten nur nicht mit gewissen jugendämtern zusammenarbeiten.

    dass der vater meiner patenkinder behauptet, die polizeibeamten seien richtig scharf auf die wohnungsdurchsuchung gewesen, weiß ich bereits.

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  3. Ich habe auch wieder einmal die "Wilhelmshavener Zeitung" informiert. Sie bekam diesen Beitrag. Ich habe nichts zu verbergen. Ich sage die Wahrheit und dass sich zwei Kinder nicht sehen dürfen, ist mir nicht scheißegal.

    Die Empfangsbestätigung des Automaten

    Vielen Dank, Ihr Leserbrief wurde an die Wilhelmshavener Zeitung übermittelt.

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  4. Tipp für Recherchen von Redakteuren: Die Wilhelmshavener Amtsrichterin Gubernatis anrufen und sie fragen, welchen Brief sie während des Verfahrens verlesen hat...Verfasst im Namen des Oberbürgermeisters.

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  5. Weiterer Tipp für Recherchen
    https://heinzpetertjaden.wordpress.com/2015/10/04/die-akte-tjaden-und-ein-polizeibeamter-aus-wilhelmshaven/

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