Die drei vom Jugendamt. |
Wie Ihnen bekannt ist, besitze ich eine allumfassende Vollmacht von Frau St., N.-Weg, Wilhelmshaven. Ich fordere Sie auf, mir sofort mitzuteilen, ob sich meine Patenkinder J. und N. inzwischen sehen dürfen. Weitere Informationen auf www.szenewilhelmshaven.de
Im Jugendamt sollte mal jemand den § 1685 BGB lesen...
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