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Wer Bücher veröffentlicht, muss Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek und an die Landesbibliothek liefern. Das ist Gesetz. Darauf werde ich immer noch von der Deutschen Nationalbibliothek hingewiesen. Immer häufiger per Einschreiben.
Ich aber könnte bestimmte Pflichtemplare nur liefern, wenn der Polizeibeamte, der sich bei der Durchsuchung meiner Wohnung am 17. Juni 2013 Wiegand genannt hat, seine vor Gericht und anderswo erzählten Lügen zurücknehmen würde. Das Jugendamt dürfte den Skandal nicht mehr decken, der Oberbürgermeister müsste jede weitere Hilfestellung verweigern.
Da sich eine solche Entwicklung nicht abzeichnet, habe ich heute noch einmal mein Schreiben vom 3. Dezember 2016 an die Deutsche Nationalbibliothek geschickt. Hier klicken
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