Samstag, 4. November 2023

Altkreis-Tagebuch (67)

 

Diese Matratze hat zur
Ausstattung meines neuen
Zimmers gehört...
Foto: Heinz-Peter Tjaden

Morgens kurz nach acht in der Obdachlosenunterkunft

18. September 2018. "L. darf diesen Aufgang nicht mehr betreten. Sie schläft oben. Das geht nicht. Ich habe Beschwerden bekommen." (Anmerkung: Beschwerden aus dem Erdgeschoss, in dem ich wohne, sind mir nicht bekannt.)

Poltert Hausmeister Klaus D. die Treppe im Treppenhaus des Aufgangs 1 A rauf und runter. Was er meint: L. hat in der vergangenen Woche zwei Nächte bei J. verbracht, der sich eigens einen Fernseher angeschafft hat, um L. anzulocken. Bisher hat sie hin und wieder im Erdgeschoss bei Rentner H. ferngesehen. Wenn ich mich mit L. unterhalten will oder sie sich mit mir, taucht J. in Minutenschnelle auf und versucht L. "vollzulabern" (O-Ton L.). Sobald ich J. weggeschickt habe, lauert er woanders auf die nächste Gelegenheit.  

Dass sie bei diesem Wunderheiler, Meisterspion, Kriegsfamilienmitglied und gequältem Ehemann in Thailand (diese Aufzählung ist unvollständig, J. ist jüngst in seiner Traum- und Wahn-Welt auch noch Professor Dr. geworden) nicht übernachten soll, ist einsichtig. Aus vielen Gründen.

Seit Freitag übernachtet das verlorene Mädchen L. wieder bei mir. An den ersten beiden Abenden hat sich die innere Stimme, die sie Eta nennt, kein einziges Mal gemeldet. L. schlummerte süß bis 10 Uhr morgens. Doch heute Nacht kehrte Eta zurück, aggressiver denn je. Damit hatte ich gerechnet.  Doch der Spuk dauerte nicht so lange wie sonst. L. und ich plauderten noch ein wenig, hörten leise Musik, auf meine Frage, welche Erinnerungen an ihre Kindheit sie habe, fiel ihr keine einzige ein. Sie legte ihre Hand in meine Hand und schlief ein. 

Als Klaus D. durch das Treppenhaus polterte, war L. übrigens immer noch in meinem Zimmer. Sie hatte alles gehört. In meinem Zimmer ist sie wahrscheinlich immer noch. Als ich dort am 1. September einzog, war ich zwei Tage damit beschäftigt, die unappetitlichen Spuren meines Vormieters zu beseitigen. Einige dieser Spuren an den Wänden werden wieder sichtbar. 

Ich habe Klaus D. inzwischen aufgefordert, mir seine Anweisung schriftlich zu geben. Wieder kam er mir mit dem Richter und dem Betreuer von L., die daran schuld seien, dass L. immer noch in der Unterkunft sei. Wie es ihr dort ergeht, habe ich oft genug geschildert. Wie wäre es damit: Die zuständigen Behörden von Burgdorf schalten die Aufsichtsbehörde ein, die der Lebenshilfe Peine-Burgdorf mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit droht, wenn sie so weitermacht wie bisher.

Niemand will es gewesen sein?

19. September 2023. Nun bekennt sich niemand aus dem ersten Stock im Aufgang 1 A  zu den Beschwerden, aus dem Rathaus bekomme ich nichts Schriftliches. Hausmeister Klaus D. schlendert durch den Garten, als sei nichts gewesen.

L. übernachtet weiter in meinem Zimmer. Von Stimmen geplagt wird sie nur noch sehr selten. Soeben hat L. von ihrem "Betreuer" einen Blitzbesuch bekommen, einkaufen, bis zum nächsten Mal, berichtete mir das verlorene Mädchen am Telefon. 

Sehr geehrter Herr Glatzel,

Abteilung Einsatz der Burgdorfer Polizei
20. September 2023

"Der Vorgang ist auch schon bei der Polizei"

Aussage von Klaus D., Hausmeister der Unterkunft Drei Eichen, als ich ihn heute kurz nach 9 Uhr angerufen habe. 

Was vorher geschah: Gegen 8 Uhr klopfte Klaus D. an meine Zimmertür, er teilte mir erneut mit, dass L. M. R., die ich in meinem blog obdachlos.info "das verlorene Mädchen" nenne, Hausverbot für den Aufgang 1 A habe. Schon beim ersten Mal hatte ich ihn aufgefordert, mir das schriftlich zu geben, da ich L. seit einiger Zeit in meinem Zimmer vor sich selbst und vor anderen schütze. Die von Klaus D. behaupteten Beschwerden von Mitbewohnern waren mir unbekannt und wurden anschließend bei Gesprächen mit mir auch von allen Mitbewohnern (bis auf einen) bestritten. Eine schriftliche Antwort bekam ich natürlich nicht-ich bekomme ja auch nur höchst selten Antworten auf meine Anträge. Und wenn ich mich über Verstöße der Stadt gegen die Hausordnung und gegen den Hygieneplan beschwere, ist das Schweigen total. 

Anschließend drohte Klaus D. mir mit dem Einsatz der Polizei, wenn L. nicht umgehend mein Zimmer verlasse. Danach warteten wir vergeblich auf die Polizei, deshalb rief ich Klaus D. an und bekam die eingangs zitierte Antwort.

Soll diese Antwort bedeuten, dass wir jederzeit mit einem Polizeieinsatz rechnen müssen? Wenn ich die Gesetze nicht kennen würde, würde ich das befürchten. Doch ich kenne die Gesetze. Sollte die Stadt Burgdorf L. gegen ihren Willen aus meinem Zimmer schaffen wollen, bedürfte es eines richterlichen Beschlusses. Gäbe es den, könnte ich die Polizeibeamten auffordern, so lange zu warten, bis mein Anwalt erscheint. 

Merkwürdigerweise habe ich gestern vom Ordnungsamt der Stadt Burgdorf eine neue Einweisungsverfügung bekommen, die bis zu meiner Abreise nach Madeira am 7. November 2023 gilt. In dieser Verfügung steht, dass mein neues Zimmer seit dem 1. September zwei (namentlich genannt werde nur ich) Bewohner hat. Ohne L. würde ich dort aber allein wohnen.

Erfindungsreiches Hausverbot/Zierliches Mädchen als Gefahr

22. September 2023. "Dann informieren Sie doch die Lebenshilfe."
Der Leiter des Ordnungsamtes E. 

"L. hat den Mieter S. aus dem ersten Stock bedroht. Deswegen hat sie Hausverbot für den Aufgang 1 A bis zum 31. Dezember 2023."

"L. kann jederzeit in eine Einrichtung. Sie ist freiwillig in der Unterkunft"
Die Betreuerin von L. 

Gestern 8 Uhr morgens: Sie kommen zu dritt, um das verlorene Mädchen L. aus meinem Zimmer zu holen. L. verkriecht sich unter der Bettdecke. Ich öffne halb angezogen die Tür.

"L. muss hier sofort raus", sagt Hausmeister Klaus D. 

Hinter ihm steht der Ordnungsamtsleiter. 

"Haben Sie meine mail von gestern gelesen? Sie brauchen eine richterlichen Beschluss", frage ich E.

"Den brauchen wir nicht. Sie sind hier in einer Notunterkunft."

Chefs gewordene Beamte, die so argumentieren, können sich nur hochgeschlafen haben. Ich kenne weder ein Grundgesetz, das in Obdachlosenheimen nicht gilt, oder dergleichen als Sozialgesetzbuch, als Strafgesetzbuch oder als Bürgerliches Gesetzbuch. 

Ich schließe die Tür wieder. L. geht erst einmal auf die Toilette. 

"L. soll sofort rauskommen", klopft Klaus D. erneut an die Tür.

"Sie ist nicht mehr im Zimmer."

L. schlüpft wieder in mein Zimmer. Ich überrede sie, den Anweisungen von D. und E. zu folgen. Sie solle auch nicht schimpfen.

"Darauf warten die nur", sage ich. "Für das Hausverbot haben die ja auch schon einen Grund erfunden."

Keine Erfindungen mit Brief und Siegel 

Trotz Aufforderung sind mir die Gründe für das Hausverbot nicht mitgeteilt worden. L. übernachtet seit Tagen bei mir, weil ich sie zumindest vor dem Heimbewohner V. schützen muss. Jetzt verstehe ich auch, warum ich nichts Schriftliches in den Händen halte. Die frei erfundene Bedrohung des rund 185 Zentimeter großen übergewichtigen Mannes aus Dresden durch die zierliche 170 Zentimeter große L. hätte sich auf Papier schlecht gemacht.

L. ist im Aufgang 1 in ihrem ursprünglichen Zimmer. Ihre Betreuerin, die für die Lebenshilfe arbeitet, nimmt L. mit zum Einkaufen. Ich fange an, das Zimmer sauber zu machen. Dazu stelle ich erst einmal einige Tüten mit Klamotten und die beiden total versifften Matratzen vor das Haus. Hausmeister Klaus D., den man sonst nie so häufig an einem Tag in und vor der Unterkunft sieht, kommt als Radler vorbei. 

"Das muss aber auch wieder ins Haus."

Das habe ich mir schon fast gedacht. Auch in Burgdorf werden viele Dinge, die man aus dem Haus holt, wieder ins Haus gebracht. Gegen Mittag mache ich eine Pause. L. und die Betreuerin sind wieder da. Die Betreuerin versichert mir, dass L. jederzeit das Obdachlosenheim verlassen könne, weil sie freiwillig in diesem Heim sei. Ich habe vom Hausmeister auch schon andere Auskünfte bekommen.  

Um 13 Uhr hören L. und ich für diesen Tag auf zu fegen und zu wischen. Zum Abschied schenkt mir L. ein Lächeln, und ich habe mich kein bisschen bedroht gefühlt. S. ist inzwischen zu meinem Mitbewohner geworden. Seine erste Anordnung: "Hier wird nicht geraucht." Beinahe hätte ich L. geholt, um ihn zu bedrohen. 

Der wahre Sachverhalt (ist dem Ordnungsamt und dem Hausmeister bekannt!)

23. September 2023. Da L. häufiger bei mir übernachtet hat, weiß ich, dass sie nachts spazieren geht, wenn sie wegen der inneren Stimmen keine Luft mehr bekommt. Dies geschah, bevor sie in meinem Zimmer übernachtete: Ich hörte um 3 Uhr morgens Schreie. Ich sprang aus dem Bett, ein anderer Hausbewohner war noch schneller als ich. L. wurde in Sicherheit gebracht. Dort donnerte Herr S. an die Tür. L. dachte, es handele sich um den Verfolger und schrie um Hilfe. Dass herr S. vor der Tür stand, konnte sie nicht wissen. Sie kann ihn also auch gar nicht bedroht haben. Bei dem Verfolger dürfte es sich um den Psychopathen handeln, der wieder einmal gewaltsam ins Haus wollte. Das Hausverbot für L. beruht also auf einem nicht vorhandenen Grund.

Hausverbot: Nur noch zwei Verbündete der Stadt Burgdorf

26. September 2023. Das Hausverbot für L. bröckelt. Tagsüber, wenn ich in Hannover bin, spaziert das verlorene Mädchen wie eh und je durch das Erdgeschoss des Aufgangs 1 A. Als ich gestern Abend in die Unterkunft kam, begrüßte ich sie im Gemeinschaftsraum, sie wünschte sich Kroketten zum Abendbrot, die ich ihr zubereitete, dann verabredeten wir uns zu einem Spiele-Abend vor dem Aufgang 1. In ihrem Zimmer mit L. spielen wollte ich nicht. Ungefähr sechs Stunden haben wir inzwischen mit der Reinigung der Dreck-Höhle verbracht. Das reicht noch nicht. 

Bevor L. den Gemeinschaftsraum wieder verließ, schoss mein neuer Zimmernachbar S., der den Grund für das Hausverbot erfunden hatte, zu L. und mir und wies mich mit hasserfülltem Blick auf das Hausverbot hin.

"Das ist aufgehoben", antwortete ich, um L. vor ihm zu schützen.

Als ich vom Spieleabend mit L. in den Aufgang 1 A zurückkehrte, saß V., der L. vor einigen Tagen wüst beschimpft hat, mit seinem neuen Zimmernachbarn im Gemeinschaftsraum. Zwischen dem nächsten Bier und dem ersten Joint warnte er mich: "Bring bloß L. nicht mit."

Wenn die Stadt Burgdorf auf das Hausverbot bestehen will, zwei Verbündete hat sie...


Sinnloser Wirbel des Ordnungsamtes

3. November 2023. Das mit viel Tamtam vom Ordnungsamt verfügte Hausverbot für L., das bis Ende 2023 gelten sollte, gilt schon jetzt nicht mehr. Auch der Hausmeister schaut weg, Lisa ist in unserem Aufgang wieder so oft zu Besuch wie früher. Ich verbringe die letzten Stunden vor meiner Rückkehr nach Madeira in einem Gästehaus in Burgdorf-Ehlershausen. 

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