Saubere Polizeiarbeit in Tjadens Flur. |
Die Sektkübel glänzen im Kerzenschein. In den Häusern der Wilhelmshavener Polizeibeamten B. und St. wird es heute Abend nostalgisch. Denn in der ARD-Sendung "Kontraste" wird um viertel vor zehn die Frage gestellt, ob die Polizei das Grundgesetz bei Durchsuchungen verletzt.
In Wilhelmshaven kann das eigentlich gar keine Frage sein. B. und St. feiern trotzdem. Noch einmal erinnern sie sich an den 17. Juni 2013, als sie um 21.40 Uhr die Wohnung eines gewissen Heinz-Peter Tjaden durchsucht haben. Und vor der Tür frohlockte die Jugendamtsmitarbeiterin Tanja P. Sie würde in wenigen Minuten ein Kind vor diesem Tjaden gerettet haben. Doch: Es war kein Kind in Tjadens Wohnung.
Nun musste getrickst werden. Hat man erst einmal das Grundgesetz missachtet, fällt das auch nicht mehr so schwer. Jugendämtern schon gar nicht. Hier weiterlesen
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