10 987 oder 1 500 Mal?
Die Jugendämter in Niedersachsen haben sich im vergangenen Jahr mit 10 987 Fällen tatsächlicher oder angeblicher Kindeswohlgefährdung beschäftigt. 7997 Mal handelte es sich um falschen Alarm. 1517 Mal war das Wohl der Kinder nach Angaben der Jugendämter "akut gefährdet", 1473 Mal soll Gefahr im Verzug gewesen sein.
Experten weisen darauf hin, dass es in Deutschland keine einheitlichen Kriterien für die Arbeit der Jugendämter gibt, vermutet wird, dass bei bis zu 70 Prozent der behandelten Fälle auch Willkür im Spiel ist. Mehr als die Hälfte der Gutachten, auf die sich Jugendämter und Familiengerichte berufen, ist mehreren Studien zufolge mangelhaft oder falsch.
Möglicherweise hat es in Niedersachsen im vorigen Jahr also nicht 2990 Fälle von akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung gegeben, sondern knapp 1 500 oder noch weniger.
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