Hygienisch duschen. Foto: Heinz-Peter Tjaden |
Herr Grotzki aus Polen macht noch einmal einen Schritt ins Treppenhaus. "10", sagt er. "11." "12" Dann geht er im Gemeinschaftsraum wieder zum Tisch, auf dem die "Einweisungsverfügung" der Stadt Burgdorf liegt, die ich heute bekommen habe. Dort steht unter "Lage der Wohnung" EG, Raum 20 A. "20 A gibt es gar nicht", sagt Herr Grotzki. Der Cowboy berichtet, dass er mit dem Hausmeister ein Bett in das Zimmer 11 getragen hat. "Vielleicht bekommst du das", vermutet er.
Ich verbringe auch diese Nacht im Gemeinschaftsraum, was niemanden stört. Nur den Hausmeister. Auch das geht mir vor dem Einschlafen nicht aus dem Kopf. Auf Seite 2 der "Einweisungsverfügung" (die heißt wirklich so) steht: "Die Hausordnung sowie das Hygienekonzept für die Obdachlosenunterkunft sind einzuhalten." Ist damit gemeint, dass es im gesamten Aufgang so aussehen soll wie im ersten Stock? Schimmel an der Wand, kein Wasser für die Dusche, eine ekelhafte Bodenwanne, Schimmel in allen Ecken?
Ich jedenfalls bin froh, dass ich mich dort nicht mehr aufhalten muss. Heute soll allerdings eine Putzkolonne im ersten Stock aufräumen. Sagt der Hausmeister. Dazu der Cowboy: "So lange dein ehemaliger Zimmernachbar dort wohnt, wird es nach kurzer Zeit dort wieder so aussehen wie jetzt."
11.25 Uhr. Beim Amtsgericht in Funchal habe ich mich noch einmal in Erinnerung gebracht.
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