Die Dusche im ersten Stock heute Morgen. Foto: Heinz-Peter Tjaden |
Ping. "Nach dem Grundsatz des Vorrangs der Selbsthilfe sind Sie verpflichtet, sich unter Ausschöpfung Ihrer Möglichkeiten eine dauerhafte oder anderweitige Unterkunft zu beschaffen. Hierbei sind Ihnen Herr Klaus D. (Abt. Ordnung, Drei Eichen 1) oder Frau B. (Soziale Dienste, Telefon 05136/971.... behilflich." (Einweisungsverfügung, 5. April 2023, ausgestellt von Frau M., Ordnungsamt der Stadt Burgdorf).
Pong. Frau B. von den Sozialen Diensten schreibt mir am 19. April 2023: "Wenden Sie sich bitte an die Tageswohnung der Diakonie, Braunschweiger Str. 2 in 31303 Burgdorf. Die Sozialarbeitenden dort werden Ihnen Unterstützung anbieten, sie werden Sie ausführlich zu den Möglichkeiten beraten."
Ping. Pong. Die von mir eingeschaltete Schiedsfrau des Amtsgerichtes Burgdorf Stefanie G. informiert mich über ein Gespräch mit Frau B. von den Sozialen Diensten. Ihr sei gesagt worden, Frau M. sei zuständig.
Ich teile Frau G. mit, dass ich über einen Strafantrag per Online-Wache nachdenke (bei der Schiedsstelle des Amtsgerichtes läuft die Sache unter Körperverletzung) und weise sie darauf hin, dass ich von Klaus D. schon zweimal belogen worden bin. Dazu gehört die Ankündigung einer Putzkolonne für den ersten Stock der Unterkunft Drei Eichen 1 A. Die sollte demnach vorige Woche Donnerstag kommen.
Seit heute Morgen versuche ich Frau M. zu erreichen. Ich will von ihr die Hausordnung der Unterkunft und das in der Einweisungsverfügung ebenfalls erwähnte Hygienekonzept der Stadt haben. Beides kenne ich noch nicht.
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