Mein Balkon auf Madeira nach einem ungebetenen Besuch. Foto: Heinz-Peter Tjaden |
Die Angleichung
Gleicht sich unsere Wohngemeinschaft in der Unterkunft Drei Eichen meiner Wohngemeinschaft auf Madeira an? Dort wurden mir von zwei Brüdern und einer Mieterin aus der Küche pro Monat Lebensmittel und anderes im Wert von 50 bis 60 Euro gestohlen. Deshalb bewahrte ich irgendwann alles in meinem Zimmer auf, schaffte mir einen kleinen Kühlschrank an.
In der Unterkunft habe ich allerdings kein eigenes Zimmer. Man mutet mir eins in der versifften ersten Etage zu. Wir leben auch nicht mit drei Dieben unter einem Dach, sondern mit einem. Wenn ich mich auf Madeira bei meinem Vermieter über die Kriminalität in der Wohngemeinschaft und über Verstöße gegen den Mietvertrag beschwerte, teilte er mir mit, dass er meine mails nummeriert.
Missverständnis oder Lüge
10 Uhr. Diese mail haut mich vom Hocker. Die Schiedsfrau B. des Amtsgerichtes Burgdorf teilt mir mit, dass sie inzwischen mit der für die Unterkunft zuständigen Mitarbeiterin M. vom Ordnungsamt Burgdorf gesprochen habe. M. soll behauptet haben, dass dreimal in der Woche eine Reinigungsfirma die Gemeinschaftsräume der Unterkunft sauber mache. Nun fragt mich die Schiedsfrau B., ob ich wegen meiner häufigen Abwesenheit davon nichts mitbekomme. Nach Auskunft von M. gebe es in der Unterkunft Leute, die in der Lage seien, Sauberes schnell wieder dreckig zu machen. Auch beim Duschen. Nur: In der total verdreckten Dusche des ersten Stocks im Aufgang Drei Eichen 1 A gibt es gar kein Wasser, und die Dusche und die Toilette im Erdgeschoss sind stets tipp topp. Das gilt auch für die Küche im Erdgeschoss. Die anderen öffentlichen Bereiche werden von mir gereinigt. Beim ersten Mal ist das Wasser schwarz gewesen.
Ich habe der Schiedsfrau B. sofort geantwortet. Hat Frau B. etwas missverstanden?
10.50 Uhr. Reaktion eines Besuchers der Tageswohnung der Diakonie: "Die anderen haben sich an das Amtsgericht in Hannover gewendet, hier hast du keine Chance. So läuft das immer."
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